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Schulportfolio

Schulportfolio Albeck-Gymnasium Sulz 3. Schulführung und Schulmanagement Entschuldigungsregeln Für die Klassen 5 bis 10 gilt: 1. Jeder Schüler, der z. B. wegen einer Erkrankung fehlt, muss dieses unverzüglich mitteilen: im Sekretariat anrufen 07454 9597 0 oder ein Fax schicken 07454 9597 25. 2. Spätestens am zweiten Tag der Erkrankung muss der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer das Fehlen schriftlich mitgeteilt werden. Die unterschriebene Entschuldigung kann auch gefaxt werden. 3. Bei elektronischer oder telefonischer Meldung am ersten Fehltag (siehe 1.) muss die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachgereicht werden. Jeder Fachlehrer hält zu Beginn seiner Stunde alle fehlenden Schüler im Tagebuch oder im Sondertagebuch fest. Der Klassenlehrer zeichnet bei entschuldigter Erkrankung mit k.e. und seinem Kürzel ab. Jeder Fachlehrer kann Schüler von seinem Unterricht beurlauben, jeder Klassenlehrer kann die Schüler seiner Klasse für einen Tag beurlauben. Der Schulleiter kann jeden Schüler auch mehrtägig beurlauben. Entschuldigungen und Beurlaubungen in der Oberstufe Entschuldigungen 1. Jeder Schüler, der z. B. wegen einer Erkrankung fehlt, muss dieses unverzüglich mitteilen: im Sekretariat anrufen 07454 9597 0 oder ein Fax schicken 07454 9597 25. 2. Spätestens am zweiten Tag der Erkrankung muss der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer das Fehlen schriftlich mitgeteilt werden. Die unterschriebene Entschuldigung kann auch gefaxt werden. 3. Bei elektronischer oder telefonischer Meldung am ersten Fehltag (siehe 1.) muss die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachgereicht werden. 4. Alle schriftlichen Entschuldigungen müssen fristgerecht im Sekretariat abgestempelt (siehe 5.) und den betroffenen Fachlehrern in der nächsten besuchten Unterrichtstunde unaufgefordert vorgelegt werden. Liegt eine Entschuldigung nicht fristgerecht vor, wird sie nicht abgestempelt und der Schüler fehlte somit unentschuldigt. Jede unentschuldigt gefehlte Stunde wird im Zeugnis vermerkt! 5. Beim 5ten Stempel für eine Entschuldigung in einem Halbjahr erfolgt ein Gespräch mit dem Schulleiter und ggf. ein Brief an die Erziehungsberechtigten. Ab dem 6ten Stempel werden Entschuldigungen nur noch mit Attest anerkannt.

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