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Schulportfolio

2 Schulportfolio des Albeck-Gymnasiums 3. Schulführung und Schulmanagement Tür und legen ihre Unterrichtsmaterialien bereit. Falls der Raum verschlossen ist, warten sie ruhig auf den Lehrer. Die Schüler informieren sich täglich an den Aushängen über Stundenplanänderungen. Ist eine Lehrkraft 5 Minuten nach Stundenbeginn noch nicht anwesend, erkundigen sich die Klassensprecher zunächst im Lehrerzimmer nach ihr. Treffen sie sie dort nicht an, verständigen sie unmittelbar das Sekretariat bzw. die Direktion. Während der Unterrichtszeit hat im Schulgebäude Ruhe zu herrschen, auch auf dem Schulgelände ist Lärm zu vermeiden. Sportunterricht: Die Schüler einer Klasse begeben sich in der Regel gemeinsam auf dem mit den Sportlehrern vereinbarten Weg zügig zu den Sportstätten und zurück. Dabei gilt für alle Schüler die Verpflichtung zu geordnetem und verkehrs- wie umweltgerechtem Verhalten. Bei Sportunterricht in auswärtigen Hallen steigen die Schüler unter Aufsicht eines verantwortlichen Sportlehrers in den Bus ein. Schüler, die den pünktlich zu Unterrichtsbeginn abfahrenden Bus verpassen, melden sich umgehend im Sekretariat. Die Teilnahme am Sportunterricht erfolgt in geeigneter Sportkleidung und in sauberen Sportschuhen. Die Schüler betreten die Sporthalle erst nach Aufforderung durch die Sportlehrer. Für Schüler, die vom praktischen Sportunterricht befreit sind (z. B. durch Attest), gilt im Allgemeinen Anwesenheitspflicht. Für den Unterricht im Schwimmbad gilt eine gesonderte Ordnung. Pausen: Morgens, bis zur vollständigen Öffnung der Schule, dürfen sich die Schüler nur auf dem Pausenhof oder im Erdgeschoss von Bau I aufhalten. Alle übrigen Bereiche der Schule sind keine Aufenthaltsräume. Während der kleinen Pausen halten sich die Schüler möglichst in ihren Unterrichtsräumen auf. In der ersten großen Pause (9:05 bis 9:15 Uhr) dürfen die Schüler im Klassenzimmer bleiben. Die zweite große Pause (10:50 bis 11:05 Uhr) sollen die Schüler auf dem Pausengelände verbringen. Als Pausengelände dienen ausschließlich die befestigten Schulhöfe, nicht aber die Parkplätze und Bushaltestellen. Die Schüler dürfen sich auch im Erdgeschoss von Bau I aufhalten. Alle Schüler begeben sich zügig auf den Schulhof oder in das Erdgeschoss von Bau I. Die Fachlehrer verlassen das Klassenzimmer als Letzte und schließen ab. Im wöchentlichen Wechsel sorgt ein täglicher Hofdienst für Sauberkeit auf dem Schulgelände. Außerdem gelten folgende Regelungen: Besucher können mit Zustimmung der Schulleitung in den Unterricht eingeladen werden. Für Aushänge, Anschläge und Hinweise seitens der Schüler muss die vorherige Genehmigung durch die Schulleitung eingeholt werden. Anschläge an der SMV-Wand bedürfen der Zustimmung des Schülersprechers oder dessen Stellvertreter. Fundsachen müssen unverzüglich beim Hausmeister abgegeben werden. Bei Unfällen ist unverzüglich der nächste Lehrer oder das Sekretariat zu benachrichtigen. Der Sanitätsraum wird von einem Lehrer oder dem Hausmeister auf- und zugeschlossen. Für den Brand- und Katastrophenfall ist der Aushang in den Unterrichtsräumen zu beachten. Das Lüften erfolgt durch Stoßlüftung. Verlässt eine Klasse ihren Unterrichtsraum, ist der Ordnungsdienst verantwortlich für das Schließen der Fenster. Er löscht das Licht und der Lehrer schließt die Tür ab. Ergänzende Regelungen zur Schulordnung Klassenzimmer: Die Grundsätze zur Gestaltung der Klassenzimmer (dazu gehört auch die Sitzordnung) legt die Klasse in Absprache mit dem Klassenlehrer fest, bei Bedarf die Klassenkonferenz unter Hinzuziehung

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