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Schulportfolio

29 Im Einzelnen gelten an den beruflichen Gymnasien für die Wahl des 4. und 5. Prüfungsfaches sowie für die Kursbelegung noch folgende Bedingungen: Bei der Wahl einer zweiten Fremdsprache als Prü- fungsfach gelten besondere Bestimmungen je nach- dem, welche Vorkenntnisse Sie mitbringen. Der Unterricht in diesem Fach muss in jedem Fall in der Eingangsklasse besucht worden sein. Musik, Bildende Kunst und Global Studies kön- nen wie andere Fächer aus dem Wahl(pflicht)be- reich nur dann als 5. Prüfungsfach gewählt werden, wenn der Unterricht durchgängig ab der Eingangsklas- se in diesen Fächern besucht wurde. Religionslehre kann nur dann als Prüfungsfach gewählt werden, wenn Sie in der Eingangsklasse am Religionsunterricht teilgenommen oder in einer Überprüfung zu Beginn der Jahrgangsstufe 1 durch die Fachlehrerin oder den Fachlehrer des Kurses Religionslehre entsprechende Kenntnisse nachgewie- sen haben. Ethik kann nur dann als Prüfungsfach gewählt wer- den, wenn Sie in der Eingangsklasse am Ethikun- terricht teilgenommen oder in einer Überprüfung zu Beginn der Jahrgangsstufe 1 durch die Fachlehrerin oder den Fachlehrer des Kurses Ethik entsprechende Kenntnisse nachgewiesen haben. Geschichte mit Gemeinschaftskunde kann als 4. oder 5. Prüfungsfach gewählt werden. Sport kann als 5. Prüfungsfach gewählt werden. Die Prüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung (“Prä- sentationsprüfung”) und einem fachpraktischen Teil. Näheres regeln die Durchführungsbestimmungen für die Abiturprüfung im Fach Sport. Das 4. oder 5. Prüfungsfach kann unter bestimmten Voraussetzungen durch die Einbringung einer beson- deren Lernleistung ersetzt werden. Mit der Note „ungenügend“ (0 Punkte) bewertete Kurse gelten als nicht besucht. Die vier Pflichtfremdsprachen-Kurse Niveau A oder B sind in derselben Fremdsprache in den Jahrgangsstu- fen 1 und 2 zu besuchen. In den Fächern Literatur, Philosophie, Psychologie (AG, BTG, EG, WG, TG), Agrar- und Umwelttechno- logie (AG), Landwirtschaftliche Produktionstech- nik (AG), Ernährungsökologie (EG) und ergänzende Fertigungstechnik sowie Wirtschaft und Gesell- schaft (TG) können im Verlauf der Jahrgangsstufen nur jeweils zwei zweistündige Kurse belegt werden. Im Bereich der Naturwissenschaften sind die vorge- schriebenen Kurse in einer der möglichen Naturwis- senschaften zu belegen. Im Fach Informatik (AG,EG,SG,WG) sind die zwei Kurse der Jahrgangsstufe 1 zu belegen, wenn in Jahr- gangsstufe 1 und 2 eine vierstündige Naturwissen- schaft belegt wird. Bei Belegung einer zweistündigen Naturwissenschaft in der Jahrgangsstufe 1 und 2 sind in der Informatik die vier Kurse der Jahrgangsstufe 1 und 2 zu belegen. In den vier Halbjahren der Jahrgangsstufen 1 und 2 können Sie innerhalb des Fächerangebots der jeweili- gen Schule weitere Kurse belegen (Wahlkurse). Wenn Sie hinsichtlich der zweiten Fremdsprache noch nicht den für die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife erforderlichen Unterricht besucht ha- ben, müssen Sie ihn im Wahlpflichtbereich der Ein- gangsklasse und im Pflichtbereich der Jahrgangsstu- fen nachholen.

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