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Schulportfolio

31 3. Abiturprüfung Die Abiturprüfung bildet den Abschluss der Ober- stufe. Sie findet in der zweiten Hälfte der Jahrgangs- stufe 2 statt. In der Abiturprüfung werden Sie in fünf Fächern geprüft. Sie müssen in jedem Fall darauf achten, dass Sie mit Ihren fünf Prüfungsfächern alle drei Aufgabenfelder abdecken. Die Abiturprüfung besteht aus der schriftlichen und der mündlichen Prüfung. 3.1 DIE SCHRIFTLICHE PRÜFUNG Die schriftliche Prüfung erfolgt in vier Fächern: •฀in฀allen฀Richtungen฀im฀jeweiligen฀Proilfach฀und฀฀ in Mathematik; •฀in฀allen฀Richtungen฀in฀Deutsch฀oder฀einer฀Fremd-฀ sprache Niveau A; •฀im฀SG฀und฀WG฀in฀einer฀Fremdsprache฀A,฀wenn฀฀ nicht die mündliche Prüfung in einer Fremd- sprache Niveau A oder Niveau B abgelegt wird; •฀sowie฀in฀einem฀weiteren฀von฀Ihnen฀zu฀benennen-฀ den 4. schriftlichen Prüfungsfach. Die neue schriftliche Abiturprüfung in den moder- nen Fremdsprachen besteht aus einem schriftlichen Teil und einer Kommunikationsprüfung. Die Kom- munikationsprüfung wird im vierten Schulhalbjahr von der Fachlehrkraft der Schülerin oder des Schülers und einer weiteren von der Schulleitung bestimmten Fachlehrkraft abgenommen und dauert etwa 15 Mi- nuten je Schülerin beziehungsweise je Schüler.1 Sie muss vor der Bekanntgabe der Ergebnisse der schrift- lichen Prüfung abgeschlossen sein. Die Schülerinnen und Schüler werden einzeln oder zu zweit geprüft. 3.2 DIE MÜNDLICHE PRÜFUNG Die mündliche Prüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt und dauert in der Regel 20 Minuten je Prüfungsfach und Prüfling. In dem von Ihnen gewählten 5. Prüfungsfach2 absol- vieren Sie eine „Präsentationsprüfung”. Hierfür legen Sie spätestens zehn Unterrichtstage vor der Prüfung vier Themen im Rahmen der Bildungs- und Lehrplä- ne für die Jahrgangsstufen im Einvernehmen mit der Fachlehrkraft schriftlich vor. Der Leiter des Fachaus- schusses wählt eines dieser Themen als Prüfungsthe- ma. Diese Entscheidung wird Ihnen etwa eine Wo- che vor der mündlichen Prüfung mitgeteilt. Zusätzliche mündliche Prüfungen in Ihren schriftli- chen Prüfungsfächern können von Ihnen freiwillig gewählt beziehungsweise vom Prüfungsvorsitzenden festgelegt werden. Diese werden nicht als „Präsenta- tionsprüfung” durchgeführt, sondern in herkömmli- cher Form. In diesen Fächern werden die Prüfungs- aufgaben aufgrund von Vorschlägen der Fachkraft im Rahmen der Bildungs- und Lehrpläne der Oberstufe gestellt. Sie werden Ihnen schriftlich vorgelegt und Sie können sich etwa 20 Minuten unter Aufsicht vor- bereiten. In der mündlichen Prüfung sollen Sie das Prüfungs- thema oder die Prüfungsaufgaben in zusammenhän- gender Rede darstellen und in einem anschließenden Prüfungsgespräch in größere fachliche und fachüber- greifende Zusammenhänge einordnen. Die Prüfung im 4. oder im 5. Prüfungsfach (mündli- che Prüfung) können Sie unter bestimmten Bedin- gungen (siehe Seite 30) durch eine besondere Lern- leistung ersetzen. Für die einzelnen Richtungen des beruflichen Gym- nasiums sind mögliche Kombinationen von Prüfungs- fächern auf den Seiten 32 bis 37 dargestellt. 1 Die BGVO sieht derzeit noch eine Prüfung im Umfang von ca. 20 Minuten vor, die in der Regel zu Beginn des vierten Schulhalbjahres abgenommen wird. Der Prüfungsumfang von 15 Minuten und die Öffnung des Prüfungszeitraums auf das vierte Schulhalbjahr gilt vorbehaltlich einer Änderung der BGVO, die beabsichtigt ist. 2 Im SG und WG muss das eine Fremdsprache sein, wenn die Fremdsprache Niveau A nicht schriftliches Prüfungsfach ist.

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