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Schulportfolio

Was tun in Krisenfällen? Handlungshilfe für Schulleitungen in Baden-Württemberg Einleitung Was tun in Krisenfällen? Auf Notfälle vorbereitet zu sein und zu wissen, was in den ersten Minuten in einer außer- gewöhnlichen Gefahrenlage getan werden kann, trägt dazu bei, die Schulgemeinschaft zu schützen und Schlimmeres zu verhindern. Mit der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums, des Innenministeriums und des Umweltministeriums über das Verhalten bei Gewaltvorfällen und Schadensereignis- sen, dem dazugehörigen Rahmenkrisenplan sowie dem Musterkrisen- und Rettungsplan hat das Land Baden-Württemberg in den vergangenen Jahren die erforderlichen Rahmenbedin- gungen für Schulen festgelegt und notwendige Regelungen zur Bewältigung von Krisensitua- tionen getroffen. Mit der vorliegenden Handlungshilfe „Was tun in Krisenfällen?“ wird den Schulleitungen aller Schularten nunmehr ein praxisnahes Kompendium in die Hand gegeben, das Schulen dabei helfen soll, auf akute Notfälle vorbereitet zu sein und im Rahmen des Möglichen schnell und angemessen reagieren zu können. Die Inhalte der Handlungshilfe sollten den schulischen Führungskräften bekannt sein und als Grundlage für die Information und Unterweisung aller Lehrkräfte und der sonstigen schuli- schen Bediensteten über das adäquate Verhalten im Krisenfalle dienen. Aufgabe der Schulleitung ist es, den bestehenden schulinternen Krisenplan anhand der Hand- lungshilfe auf dessen Aktualität zu überprüfen, diesen mit der örtlichen Polizei, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst abzustimmen sowie die erforderlichen sicherheitstechnischen Ein- richtungen regelmäßig mit dem zuständigen Sachkostenträger abzuklären. Die Handlungshilfe besteht aus zwei Bausteinen: Beim ersten Baustein handelt es sich um eine Broschüre mit Musterablaufplänen für sieben schwerwiegende Notfälle, bei denen unmittelbar Sofortmaßnahmen eingeleitet werden müs- sen. Der zweite Baustein besteht aus einer CD, auf der für mehr als 20 Krisenfälle wertvolle Infor- mationen zu präventiven Vorüberlegungen, Bewältigungsstrategien und Nachsorgekonzep- ten gegeben werden. Aktuelle Rechtsgrundlagen und praktische Arbeitshilfen zu den einzel- nen Fällen vervollständigen das Kompendium. Wir danken an dieser Stelle dem Innenministerium Baden-Württemberg und dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg für deren Beratung und Unterstützung. Ein besonderer Dank gilt der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin für die Überlassung der Berliner Notfallpläne. Das Land Baden-Württemberg und die Unfallkasse Baden-Württemberg möchten mit der Handlungshilfe „Was tun in Krisenfällen?“ die präventive Arbeit im Bereich des schulinternen Krisenmanagements unterstützen und hoffen, somit einen aktiven Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit an baden-württembergischen Schulen zu leisten. Kultusministerium Baden-WürttembergUnfallkasse Baden-Württemberg

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