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Schulportfolio

43 EHRENAMTLICHES ENGAGEMENT Auf Wunsch können sich Schülerinnen und Schü- ler ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten im außerschu- lischen Bereich von den betreffenden Vereinen der Sportbünde, der Musik- und Laienverbände, den anerkannten Trägern der freien Jugendarbeit sowie der sozialen Dienste auf einem Zeugnisbeiblatt be- scheinigen lassen. Das Formular gibt es in den Schul- sekretariaten. Ehrenamtliche Aufgaben im schulischen Bereich, zum Beispiel in Chor oder Orchester, Mentorentätig- keit, Arbeitsgemeinschaften und SMV (Schülermit- verantwortung), werden auf ihren Wunsch unter der Rubrik „Bemerkungen“ im Zeugnis eingetragen. KÜNSTLERISCHE FÄCHER Schülerinnen und Schüler, welche an einer Päda- gogischen Hochschule des Landes das Haupt- be- ziehungsweise Nebenfach Musik beziehungsweise Kunst studieren möchten, benötigen neben der Hochschulzugangsberechtigung eine erfolgreich ab- solvierte Eignungsprüfung. Dabei sind Fähigkeiten nachzuweisen, die in den Studiengängen Musik be- ziehungsweise Kunst für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen erforderlich sind. Die Prü- fung hat auch beratenden Charakter. Die Studien- gänge an einer Musikhochschule beziehungsweise Kunsthochschule, die mit der künstlerischen Prü- fung für das Lehramt an Gymnasien abgeschlossen werden, setzen eine erfolgreich absolvierte Aufnah- meprüfung voraus. Interessierten Schülerinnen und Schülern wird ge- raten, rechtzeitig die Melde- und Prüfungstermine beim Sekretariat der vorgesehenen Pädagogischen Hochschule beziehungsweise Musik- oder Kunst- hochschule zu erfragen. SPORTEINGANGSPRÜFUNG Die Studiengänge an den Instituten für Sportwissen- schaft setzen eine erfolgreiche Absolvierung einer Aufnahmeprüfung voraus. Den Termin der Aufnah- meprüfung geben die Institute für Sportwissenschaft bekannt. Sonstiges

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