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Schulportfolio

SofortmaßnahmenweiteresVorgehen Schwerer / tödlicher Unfall 3. Schulleitung veranlasst Alarmierung des Schulinternen Krisenteams 1. Erstversorgung sichern Bei akuten Fällen informiert die Polizei die Notfallseelsorger. Bei Fällen außerhalb der Schulzeit kann die Schule bei Bedarf die Notfallseelsorger über die Rettungsleitstelle 112 selbst alarmieren. 2. Polizei / Feuerwehr / Rettungsdienst alarmieren Notruf- Angaben Laut und deutlich sprechen! WER ruft an? WO geschah der Unfall? WAS ist passiert? WIE VIELE Verletzte? WELCHE Verletzungen? Weitere Fragen abwarten! Bei Meldungen von Dritten, über E-Mail oder Internet sollte die Schulleitung die Richtigkeit der Angaben überprüfen. Eventuell ist eine Rücksprache bei der Polizei hilfreich bzw. erforderlich. Informationskette (nachAlarmierung) Schulleitung informiert Krisenteam / Kollegium Schulleitung informiert Eltern/-vertreter betroffener Schüler Schulleitung informiert die Unfallkasse Baden-Württemberg Schulleitung informiert Dienstaufsicht Dienstaufsicht informiert Pressestelle Schulleitung / Lehrkräfte informieren die Schüler Schulleitung informiert das RP über Krisenhandy direkte Beratung am Telefon 110 112 112 Notruf: Polizei Feuerwehr Rettungsdienst Freie Telefon-/ Handynummer der Schule angeben

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