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Schulportfolio

3 Schulportfolio des Albeck-Gymnasiums 3. Schulführung und Schulmanagement der Klassensprecher. Das Sitzen in den Fluren darf den freien Durchgang keinesfalls behindern. Auf den Treppen ist es aus Sicherheitsgründen generell verboten. Kopfbedeckungen sind in der Regel während des Unterrichts nicht erlaubt. Regeln zum Umgang mit elektronischen Geräten: Im Unterricht dürfen die Schüler elektronische Geräte nur nach Anweisung der Fachlehrer und nur zu schulischen Zwecken benutzen. Dieser Unterricht dient auch dazu, die Schüler zum sinnvollen Umgang mit diesen Geräten anzuleiten und auf Gefahren hinzuweisen. Kursstufenschüler stellen sich dafür als Mentoren zur Verfügung. Innerhalb des Schulgebäudes dürfen elektronische Geräte (abgesehen vom Unterricht) nicht verwendet werden. Sie müssen stets ausgeschaltet und weggepackt sein. Nur die Schüler der Kursstufen dürfen in ihrer Oberstufenmensa elektronische Geräte entsprechend der gesetzlichen Regelungen verwenden. Außerhalb des Schulgebäudes dürfen die Geräte verwendet werden, wobei die gesetzlichen Regelungen (kein Fotografieren, kein Filmen, keine Gewaltvideos, keine Pornographie, kein Mobbing, …) selbstverständlich eingehalten werden müssen. Sportgeräte und Fortbewegungsmittel wie Skateboards, City-Roller, Inline-Skates usw. dürfen auf dem Schulgelände nicht benutzt und nur im Fahrradkeller aufbewahrt werden. Die Schule übernimmt keine Haftung. Gefährliche Gegenstände dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Das Werfen von Schneebällen, harten oder spitzen Gegenständen aller Art ist verboten. Drogen: Der Besitz von und der Handel mit Drogen ist auf dem Schulgelände gesetzlich verboten. Für Fragen im Zusammenhang mit Drogen ist der Drogenpräventionslehrer zuständig. Schüler können sich mit persönlichen Fragen, Beobachtungen usw. auch an Lehrer ihres Vertrauens wenden. Der Konsum von Alkohol ist auf dem Schulgelände während der Unterrichtszeit und in allen Pausen verboten. Offensichtlich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehende Schüler werden vom Unterricht ausgeschlossen. Bei besonderen Anlässen können alkoholische Getränke nach Absprache mit der Schulleitung ausgeschenkt werden. Vesper und Getränke sollen in Mehrwegverpackungen mitgebracht werden. Getränkedosen sind verboten. Offene Getränke sind im Schulgebäude für Schüler nur im Mehrzweckraum und in der Mensa erlaubt. Das Rauchen ist auf dem Schulgelände und den Lehrerparkplätzen verboten. Da alle Älteren eine Vorbildfunktion gegenüber den Jüngeren haben, ist volljährigen Schülern das Rauchen im Sichtbereich der Haltestellen (Weilerstraße und Albeckstraße) nicht gestattet. Kaugummikauen ist auf dem Schulgelände und in den Sportstätten grundsätzlich nicht erlaubt. Die Verunreinigung des Schulgeländes und der Sportstätten durch Kaugummis und andere Abfälle sowie durch Ausspucken ist untersagt.

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