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Schulportfolio

17 Großes Latinum Latein als vierstündiger Kurs im Pflichtbereich der Jahrgangsstufen mit einem Durchschnittswert von mindestens 5 Punkten oder eine Abiturprüfung mit mindestens 5 Punkten. Graecum Das Graecum wird erworben, wenn eine der folgen- den Voraussetzungen erfüllt ist: •฀Plichtunterricht฀in฀Griechisch฀im฀achtjährigen฀฀฀ Bildungsgang von Klasse 8 bis 10 und eine Ergän- zungsprüfung. •฀Griechisch฀als฀vierstündiger฀Kurs฀im฀Plichtbereich฀฀ der Jahrgangsstufen mit einem Durchschnitts- wert von mindestens 5 Punkten oder eine Abitur- prüfung mit mindestens 5 Punkten. •฀Mindestens฀dreistündige฀Arbeitsgemeinschaft฀in฀฀ Griechisch im achtjährigen Bildungsgang spätes- tens in Klasse 10 in Verbindung mit vier Kursen (vierstündig im Wahlbereich) in den Jahrgangs- stufen und einer Prüfung (mündliches Prüfungs- fach im Rahmen der Abiturprüfung oder Ergän- zungsprüfung). •฀Arbeitsgemeinschaft฀in฀Griechisch฀im฀Umfang฀฀฀ von mindestens neun Jahreswochenstunden und eine Ergänzungsprüfung. Hebraicum Das Hebraicum wird erworben, wenn eine der fol- genden Voraussetzungen erfüllt ist: •฀Arbeitsgemeinschaft฀in฀Hebräisch฀im฀achtjährigen฀฀ Bildungsgang spätestens in Klasse 10 in Verbin- dung mit vier Kursen (vierstündig im Wahlbe- reich) in den Jahrgangsstufen und einer Prüfung (mündliches Prüfungsfach im Rahmen der Abi- turprüfung oder Ergänzungsprüfung). •฀Arbeitsgemeinschaft฀in฀Hebräisch฀im฀Umfang฀฀ ฀ von mindestens neun Jahreswochenstunden und eine Ergänzungsprüfung. Prüfungsnoten Bei Prüfungen (Abiturprüfungsfach oder Ergän- zungsprüfung) ist für die gewünschte Qualifikation mindestens die Note „ausreichend“ (= 5 Punkte) er- forderlich. Soweit sich die Qualifikation nicht unmittelbar aus den genannten Voraussetzungen ergibt, sind die Re- gierungspräsidien für die Zuerkennung der jeweili- gen Qualifikation zuständig. Der rechtliche verbindliche Text zum Erwerb des Lati- nums, Großen Latinums, Graecums und Hebraicums kann im Internet unter folgender Adresse eingesehen werden: www.kultusportal-bw.de > Service > Gesetze / Ver- ordnungen > Verordnungen / Verwaltungsvorschriften

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