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Schulportfolio

SofortmaßnahmenweiteresVorgehen Tod / Suizid in der Schule Bei akuten Fällen informiert die Polizei die Notfallseelsorger. Bei Fällen außerhalb der Schulzeit kann die Schule bei Bedarf die Notfallseelsorger über die Rettungsleitstelle 112 selbst alarmieren. 1. Polizei / Feuerwehr / Rettungsdienst alarmieren Notruf- Angaben Laut und deutlich sprechen! WER ruft an? WO geschah der Unfall? WAS ist passiert? WIE VIELE Verletzte? WELCHE Verletzungen? Weitere Fragen abwarten! 2. Tatsachen überprüfen 110 112 112 Bei Meldungen von Dritten über E-Mail oder Internet sollte die Schulleitung die Richtigkeit der Angaben überprüfen. Eventuell ist eine Rücksprache mit der Polizei hilfreich bzw. erforderlich. 3. Schulleitung veranlasst Alarmierung des Schulinternen Krisenteams Notruf: Polizei Feuerwehr Rettungsdienst Freie Telefon-/ Handynummer der Schule angeben Informationskette (nachAlarmierung) Schulleitung informiert Krisenteam / Kollegium Schulleitung informiert Eltern/-vertreter betroffener Schüler Schulleitung informiert Dienstaufsicht Dienstaufsicht informiert Pressestelle Schulleitung / Lehrkräfte informieren die Schüler Schulleitung informiert das RP über Krisenhandy direkte Beratung am Telefon Schulleitung informiert Unfallkasse Baden-Württemberg bei Tod / Massenunfällen unverzüglich telefonisch bei schweren Unfällen innerhalb von drei Werktagen mit schriftlicher Unfallanzeige

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