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Schulportfolio

Schulportfolio Albeck-Gymnasium Sulz 2. Unterricht Verhaltensnoten: [Verhalten bezeichnet sowohl das Betragen im Allgemeinen als auch die Fähigkeit und tätige Bereitschaft zur Zusammenarbeit.] Grundlage für die Noten im Bereich Verhalten sollen die Einträge (Bemerkungen) im Klassenbuch sein. Darüber hinaus sollten dem Klassenlehrer besondere positive Verhaltensweisen bis ca. 6 Wochen vor der Notenbildung mitgeteilt werden. 1. Note „sehr gut“ bedeutet: [verdient besondere Anerkennung] Ein Verhalten, das ein besonderes Lob verdient, das einzelne Schüler deutlich von anderen unterscheidet. Bsp. für positive Bemerkungen/Einträge: - setzt sich als Klassensprecherin (Energiedienst, Tagebuch,...) besonders ein; - organisiert (hilft) bei der Klassenfahrt, Sporttag, Einweihung; - pflegt die Fische, Garten, etc. Das besondere Verhalten kann im Zeugnis unter Bemerkungen zusätzlich erwähnt werden. 2. Note „gut“ bedeutet: [entspricht den an ihn zu stellenden Erwartungen] Ein Verhalten, das weder besonderes Lob noch Tadel verdient (Standard, „normal“). Es gibt weder positive noch negative Bemerkungen. Bsp.: - „braver“ Schüler; - Klassensprecherin ohne besondere Aktivitäten; - hilft selbstverständlich. 3. Note „befriedigend“ bedeutet: [entspricht den Erwartungen im Ganzen ohne wesentliche Einschränkungen] Es gibt aber im Einzelnen Verhaltensweisen, die nicht zu akzeptieren sind. Bsp. für Bemerkungen/Einträge: - zieht jemanden (einmalig) den Stuhl weg; - verletzt jemanden (einmalig) bei einer Rangelei; - beschädigt/zerstört etwas (einmalig); - widersetzt sich (einmalig) einer Anweisung; - ist wiederholt (häufig) ohne Hausaufgaben; - ist wiederholt (häufig) unpünktlich; - kaut wiederholt (nach/trotz Ermahnung) Kaugummi; - raucht wiederholt; 4. Note „unbefriedigend“ bedeutet: [entspricht den Erwartungen nicht] Diese Note ist Ausdruck deutlicher Kritik bzw. Missfallens. Das Verhalten des Schülers muss sich ändern. Es gab wiederholt schwere Verstöße oder mehrere unterschiedliche schwere Verstöße. Es sollten schon Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen getroffen worden sein. Bsp. für Bemerkungen/Einträge:

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