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Schulportfolio

17 Großes Latinum Latein ab Klasse 5 Pflichtunterricht in Latein im neunjährigen Bildungs- gang von Klasse 5 bis 11 sowie mindestens die Note „ausreichend“ im Zeugnis der Klasse 11 oder eine Ergänzungsprüfung*. Latein ab Klasse 7 Pflichtunterricht in Latein im neunjährigen Bildungs- gang von Klasse 7 bis 11 und eine Ergänzungsprü- fung*. Latein als vierstündiger Kurs im Pflichtbereich der Jahrgangsstufen mit einem Durchschnittswert von mindestens 5 Punkten oder eine Abiturprüfung mit mindestens 5 Punkten. Graecum Das Graecum wird erworben, wenn eine der folgen- den Voraussetzungen erfüllt ist: •฀Plichtunterricht฀in฀Griechisch฀im฀achtjährigen฀฀฀ Bildungsgang von Klasse 8 bis 10 oder im neun- jährigen Bildungsgang von Klasse 9 bis 11 und eine Ergänzungsprüfung. •฀Griechisch฀als฀vierstündiger฀Kurs฀im฀Plichtbereich฀฀ der Qualifikationsphase mit einem Durchschnitts- wert von mindestens 5 Punkten oder Abitur- prüfung. •฀Mindestens฀dreistündige฀Arbeitsgemeinschaft฀in฀฀ Griechisch im achtjährigen Bildungsgang spätestens in Klasse 10 oder im neunjährigen Bildungsgang spätestens in Klasse 11, jeweils in Verbindung mit vier Kursen (vierstündig im Wahlbereich) in der Kursstufe und einer Prüfung (mündliches Prüfungsfach im Rahmen der Abiturprüfung oder Ergänzungsprüfung). •฀Arbeitsgemeinschaft฀in฀Griechisch฀im฀Umfang฀฀฀ von mindestens neun Jahreswochenstunden und eine Ergänzungsprüfung. Hebraicum Das Hebraicum wird erworben, wenn eine der fol- genden Voraussetzungen erfüllt ist: •฀Arbeitsgemeinschaft฀in฀Hebräisch฀im฀achtjährigen฀฀ Bildungsgang spätestens in Klasse 10 oder im neunjährigen Bildungsgang spätestens in Klasse 11, jeweils in Verbindung mit vier Kursen (vierstün- dig im Wahlbereich) in der Kursstufe und einer Prüfung (mündliches Prüfungsfach im Rahmen der Abiturprüfung oder Ergänzungsprüfung). •฀Arbeitsgemeinschaft฀in฀Hebräisch฀im฀Umfang฀฀ ฀ von mindestens neun Jahreswochenstunden und eine Ergänzungsprüfung. Prüfungsnoten Bei Prüfungen (Abiturprüfungsfach oder Ergän- zungsprüfung) ist für die gewünschte Qualifikation mindestens die Note „ausreichend“ (= 5 Punkte) er- forderlich. Soweit sich die Qualifikation nicht unmittelbar aus den genannten Voraussetzungen ergibt, sind die Re- gierungspräsidien für die Zuerkennung der jeweili- gen Qualifikation zuständig. * Die Ergänzungsprüfung „Großes Latinum“ im Rahmen des Abiturs wurde im Schuljahr 2009/2010 letztmalig durchgeführt.

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