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Schulportfolio

15 7.1 BESONDERE LERNLEISTUNG Die besondere Lernleistung kann ein Seminarkurs oder eine dem oberstufen- und abiturgerechten An- forderungsprofil entsprechende, geeignete Arbeit aus einem Wettbewerb oder einem Schülerstudium sein. Die Schule ordnet Ihre besondere Lernleistung einem der drei Aufgabenfelder zu. Sie haben die Möglichkeit, die besondere Lernleistung entweder in zweifacher Wertung in Block I oder – sofern dann alle Aufgabenfelder abgedeckt sind – in vierfacher Wertung in Block II einzubringen. Bei der Berech- nung der durchschnittlich zu besuchenden 32 Wo- chenstunden kann der Seminarkurs berücksichtigt werden. Dies gilt nicht für die Teilnahme an einem Schülerwettbewerb oder Schülerstudium. Die besondere Lernleistung ist schriftlich zu doku- mentieren. In einem Kolloquium stellen Sie die Ergebnisse Ih- rer besonderen Lernleistung dar, erläutern diese und antworten auf Fragen. Bei Arbeiten, an denen meh- rere Schülerinnen und Schüler beteiligt waren, ist die Bewertung der individuellen Leistung erforderlich. 7.1.1 Seminarkurs als besondere Lernleistung Bewertung der Leistungen im Seminarkurs Bei der Gesamtbewertung werden die Punkte für die beiden halbjährigen Kurse zur Hälfte, das Kollo- quium und die Dokumentation zu je einem Viertel gewertet. Seminarkursthemen Die Schulen entscheiden im Rahmen des für die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung erfor- derlichen Niveaus über die inhaltliche Ausgestaltung der Seminarkurse selbst. Es besteht die Möglichkeit, neue fächerverbindende Themenkreise zu erproben oder für das Schulprofil relevante Projekte durchzu- führen. Die Schülerinnen und Schüler sollen bei der Themenfindung einbezogen werden. 7.1.2 Wettbewerb und Schülerstudium als besondere Lernleistung Es ist möglich, geeignete Arbeiten beziehungsweise umfassende Beiträge aus einem Wettbewerb oder einem Schülerstudium an einer Universität oder Fachhochschule als besondere Lernleistung einzu- bringen. Die Bewertung erfolgt durch Fachlehrkräfte der Schule. Arbeiten aus Wettbewerben oder einem Schülerstudium müssen folgende Bedingungen er- füllen: •฀oberstufen-฀und฀abiturgerechtes฀Niveau; •฀studienvorbereitende฀Arbeitsweisen; •฀schriftliche฀Dokumentation; •฀zeitlicher฀Aufwand฀und฀methodische฀Ansätze฀ müssen in etwa dem Seminarkurs entsprechen; •฀฀Möglichkeit฀der฀Präsentation฀im฀Rahmen฀eines฀฀ Kolloquiums; •฀bei฀Teamarbeiten:฀Möglichkeit฀der฀Bewertung฀der฀฀ individuellen Schülerleistung. 7.2 WIRTSCHAFT ALS KERNFACH Haben Sie das Kernfach Wirtschaft belegt, so ist das Fach Gemeinschaftskunde nur im ersten und das Fach Geographie nur im dritten Halbjahr zu bele- gen. Sie können die beiden anderen Kurse freiwillig belegen, wenn es stundenplantechnisch möglich ist und sich die Leistungen in Block I anrechnen lassen. Eine etwaige mündliche Prüfung in Geographie oder Gemeinschaftskunde erstreckt sich in jedem Fall auf den gesamten Inhalt des jeweiligen Faches. 7.3 RELIGIONSLEHRE UND ETHIK Religionslehre oder Ethik können als Kernfach nur gewählt werden, wenn in Klasse 10 Unterricht in Re- ligionslehre oder Ethik besucht wurde. Religionslehre oder Ethik können nur dann als münd- liches Prüfungsfach gewählt werden, wenn in Klasse 10 am Religions- oder Ethikunterricht teilgenommen wurde oder in einer Überprüfung zu Beginn des ersten Schulhalbjahres durch die Fachlehrkraft des Kurses entsprechende Kenntnisse nachgewiesen wurden. Sie besuchen grundsätzlich die Kurse in Religions- lehre der Religionsgemeinschaft, der Sie angehören. Gehören Sie keiner Religionsgemeinschaft an oder wird an der besuchten Schule in dem betreffenden Schulhalbjahr keine Religionslehre Ihrer eigenen Re- ligionsgemeinschaft angeboten, so ist der Besuch von Kursen in Religionslehre mit Zustimmung der hier- für verantwortlichen Religionsgemeinschaft möglich. 7. Besonderheiten

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