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Schulportfolio

20 Abitur 2015 · Allgemein bildende Gymnasien Das einjährige Praktikum wird in einem Betrieb der Wirtschaft oder in einer vergleichbaren außerschuli- schen Einrichtung (z. B. einem Krankenhaus, einem Kindergarten oder einer anderen sozialen Einrich- tung) durchgeführt. Es dient dem Kennenlernen der Arbeitswelt und hat Ausbildungscharakter. Die Praktikantinnen und Praktikanten sollen in ihrem Praktikum einen möglichst umfassenden Überblick über betriebliche Abläufe erhalten und mit den An- forderungen der Arbeitswelt in einem Beruf vertraut gemacht werden. Sie sollen in verschiedene Arbeits- bereiche des Betriebs, in dessen Aufbau und Organi- sation sowie in Personal- und Sozialfragen eingeführt werden. Die Durchführung des Praktikums ist der Schule durch eine Bescheinigung des Betriebs oder der Einrichtung nachzuweisen. Aus der Bescheini- gung müssen die Dauer der Beschäftigung, der zu- gewiesene Aufgabenbereich oder die zugewiesenen Aufgabenbereiche und die Fehltage hervorgehen. Da die Schule über die Anerkennung eines Praktikums entscheidet, empfiehlt sich eine Abstimmung mit der Schule, bevor das Praktikum aufgenommen wird. Das Zeugnis der Fachhochschulreife wird von dem Gymnasium ausgestellt, an dem der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben wurde. Die auf diesem Weg erworbene Fachhochschulreife ist über Baden-Württemberg hinaus in folgenden Bundes- ländern anerkannt: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nie- dersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. 9.2 AUSLANDSAUFENTHALTE Die Dauer von Auslandaufenthalten kann bis zu ei- nem Schuljahr betragen. Es gibt zahlreiche Vereine und Austauschorganisationen, deren Hilfe Sie bei der Vorbereitung und Durchführung Ihres Auslandsauf- enthaltes in Anspruch nehmen können. Wenn Sie sich im Verlauf der Einführungsphase zum Schulbesuch im Ausland entscheiden, kann Ihnen diese Zeit auch auf den Schulbesuch in Baden-Würt- temberg angerechnet werden. Das heißt, Sie müssen das Schuljahr nicht wiederholen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie im Ausland an einem Einzelschüleraus- tausch teilgenommen und dort die Schule besucht haben. Eine Anrechnung der im Ausland erreich- ten Leistungen auf die Qualifikationsphase ist nicht möglich. Alle vier Halbjahre der Qualifikationsphase müssen belegt werden. Weiterhin gilt: Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums, die in die erste Jahrgangsstufe versetzt wurden, haben einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bil- dungsstand. Schülerinnen und Schüler des Gymna- siums, die nach Teilnahme an einem längerfristigen Einzelschüleraustausch mit dem Ausland ohne Ver- setzungsentscheidung in die Kursstufe aufgenom- men worden sind, erwerben einen dem Realschulab- schluss gleichwertigen Bildungsstand, wenn am Ende der 1. Jahrgangsstufe nicht mehr als 20 Prozent der angerechneten Kurse mit weniger als 5 Punkten in einfacher Wertung bewertet sind. Ganz wichtig ist, dass Sie sich vor dem Auslandsauf- enthalt gründlich von Ihrer Schule beraten lassen. 9.3 ÜBERGANG INS BERUFLICHE GYMNASIUM Wenn Sie von einem allgemein bildenden Gymnasi- um auf ein berufliches Gymnasium wechseln möch- ten, gibt es entweder einen achtjährigen oder einen neunjährigen gymnasialen Bildungsgang zur allgemei- nen Hochschulreife. Im Rahmen der am beruflichen Gymnasium zur Verfügung stehenden Kapazitäten be- stehen für Sie die folgenden beiden Möglichkeiten: 1. Sie besuchen die Klasse 9 des allgemein bildenden Gymnasiums und wechseln nach der Versetzung in die Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums. Sie haben allerdings in diesen Fällen bei Eintritt in das be- rufliche Gymnasium noch keinen Mittleren Bildungs- abschluss; er wird ihnen erst dann zuerkannt, wenn Sie am beruflichen Gymnasium in die erste Jahrgangsstufe versetzt worden sind. Dieser gymnasiale Bildungsgang zum Abitur umfasst insgesamt acht Jahre. 2. Sie besuchen am allgemein bildenden Gymnasi- um auch die Klasse 10 und erwerben dort mit dem erfolgreichen Abschluss der Klasse 10 den Mittleren Bildungsabschluss. Nach der Klasse 10 wechseln Sie auf das berufliche Gymnasium. Der Besuch der Ein- gangsklasse des beruflichen Gymnasiums gilt in die- sen Fällen nicht als Wiederholung der Klasse. Dieser gymnasiale Bildungsgang zum Abitur umfasst insge- samt neun Jahre. Ein Wechsel aus der Jahrgangsstufe 1 oder 2 des all- gemein bildenden Gymnasiums an ein berufliches Gymnasium ist nicht möglich.

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