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Schulportfolio

HERAUSGEBER: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Postfach 10 34 42, 70029 Stuttgart Telefon 0711 279-2835 und -2611 Fax 0711 279-2838 E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@km.kv.bwl.de www.kultusportal-bw.de www.bildung-staerkt-menschen.de www.ls-bw.de REDAKTION: VERANTWORTLICH: Stephan Burk, Markus Benkmann-Köhler, Johannes Lambert, Dr. Veronika Nölle, Michael Siefert, Claudia Stuhrmann MITARBEIT: Klaus Behringer, Alexander von Grafen, Markus Heinkele, Melanie Kienzle, Martin Müller, Peter Friedrich Pfeile, Manfred Reuter, Rolf Springmann, Dr. Peter Stein, Dr. Petra Zachmann, unter Beteiligung des Landesschülerbeirats TITELFOTOS: Robert Thiele, Stuttgart GESTALTUNG: www.part-stuttgart.de DRUCK: Bechtle Druck&Service, Esslingen AUFLAGE: 80.000 JANUAR 2012 Nachbestellungen sind per E-Mail (oeffentlichkeitsarbeit@km.kv.bwl.de) oder Fax (0711 279-2838) möglich. Die Abwicklung des Versands erfolgt durch die Remstal Werkstätten der Diakonie Stetten e.V., eine gesetzlich anerkannte Werkstätte für Menschen mit Behinderungen. Alle eingesetzten beziehungsweise verarbeiteten Rohstoffe und Ma- terialien entsprechen den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Normen beziehungsweise geltenden Bestimmungen und Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland. Der Herausgeber hat bei seinen Leistungen sowie bei Zulieferungen Dritter im Rahmen der wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten umweltfreundliche Verfahren und Erzeugnissen bevorzugt eingesetzt. WAHLWERBUNGSVERBOT: „Diese Informationsschrift wird vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg im Rahmen seiner verfassungsmäßigen Verplichtung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von deren Kandidatinnen/Kandidaten oder Helferinnen/Helfern während eines Wahlkampfes zum Zweck der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für alle Wahlen. Miss- bräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist auch, die Broschüre an Dritte zur Verwendung bei der Wahlwerbung weiterzugeben. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die vorliegende Druckschrift nicht so verwendet werden, dass dies als Parteinahme des Herausgebers zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Diese Beschränkungen gelten unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Informationsschrift dem Empfänger zugegangen ist. Es ist den Parteien jedoch erlaubt, diese Informationsschrift zur Unterrichtung ihrer Mitglieder zu verwenden.“

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