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Schulportfolio

1 Schulportfolio des Albeck-Gymnasiums 3. Schulführung und Schulmanagement Schulordnung Die Schule dient der Erziehungs- und Bildungsarbeit. Wir alle, Schüler, Schülerinnen, Eltern und Lehrkräfte, wirken daran gemeinsam mit. Das Zusammenleben und die Zusammenarbeit vieler Menschen auf engem Raum erfordern gegenseitige Achtung und Toleranz, Höflichkeit und Hilfsbereitschaft, Gewaltlosigkeit, die Bereitschaft zur Mitverantwortung und umweltbewusstes Verhalten. Alle Älteren haben dabei Vorbildfunktion gegenüber den Jüngeren. Diese Schulordnung ist für alle verbindlich. Die Hinweise der Klassenlehrer zu Beginn eines jeden Schuljahres sind zu beachten; den Anweisungen der Lehrer, der Sekretärinnen und des Hausmeisters ist Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen die Hausordnung erfolgen angemessene erzieherische Maßnahmen. Schulgelände: Das Schulgelände wird im Norden und Westen durch die Weilerstraße, im Süden und Osten durch einen Zaun begrenzt und schließt alle Bushaltestellen ein (vgl. Katasterkarte). Minderjährige Schüler* dürfen das Gelände während des Unterrichts und der Pausen nicht verlassen, außer mit Erlaubnis von Lehrkräften. Alle sind zur Schonung und Reinhaltung des Schulgeländes verpflichtet. Schulgebäude: Wir alle müssen das Schulgebäude, seine Einrichtung und Ausstattung pfleglich behandeln und mit Energie (Licht, Wärme) und Wasser sparsam umgehen. Mängel oder Schäden müssen unverzüglich dem Fach- oder Klassenlehrer sowie dem Hausmeister gemeldetwerden. Lehrerzimmer: Schüler dürfen die Lehrerzimmer nur ausnahmsweise und nur mit Genehmigung von Lehrkräften betreten. Klassen-, Fach- und Sammlungsräume: Der Tafeldienst reinigt die Tafel am Ende der Stunde. Alle Schüler der Klasse achten auf die Sauberkeit im Raum, insbesondere an ihrem Platz, und sorgen nach der letzten Vormittagsstunde für das Aufstuhlen und das Schließen der Fenster. Immer wenn eine Klasse den Unterrichtsraum verlässt (und keine andere Klasse den Raum benutzt), ist er abzuschließen. Der jeweilige Fachlehrer überzeugt sich vom ordnungsgemäßen Zustand des Zimmers, bevor er abschließt. Für die Fach- und Sammlungsräume gelten zusätzliche Raumordnungen. Der Aufenthalt in diesen Räumen ist Schülern nur mit Erlaubnis des Fachlehrers gestattet. Aufenthaltsräume: Für Hohlstunden, Freistunden, die Mittagspause und die Stillarbeit stehen der Mehrzweckraum, die Bibliothek (sofern eine Aufsicht vorhanden ist) und für die Kursstufen 1 und 2 deren Mensa zur Verfügung. Sollten in der Mittagspause die Plätze in der Bibliothek und im Mehrzweckraum nicht ausreichen, werden für Stillarbeit weitere Räume in Bau I zugewiesen. Wir wollen uns alle wohl fühlen, deshalb entsorgt jeder seinen Abfall, bringt das benutzte Geschirr zurück und stellt seinen Stuhl wieder ordentlich an seinen Platz. Außerdem ist die Raumordnung einzuhalten. Parkplätze: Die Parkplätze auf dem Schulgelände sind am Vormittag den Lehrkräften und Gästen vorbehalten. Bushaltestellen: Um Unfälle an den Bushaltestellen zu verhüten, sind alle Schüler zu äußerster Rücksichtnahme und Achtsamkeit verpflichtet. Eine ausreichende Aufsicht wird durch das Kollegium gewährleistet. Den Anweisungen der Aufsicht führenden Lehrer ist Folge zu leisten. Schüler der Klassen 5 haben beim Einsteigen Vortritt. Bei der Ankunft und Abfahrt der Busse darf die weiße Sicherheitslinie nicht überschritten werden. Eltern, die mit eigenem PKW Kinder abholen oder zur Schule bringen, können am Albeckhang oder am Schwimmbad halten oder parken. Unterricht: Unterrichtszeiten: 07:30 - 12:40 Uhr; 14:00 - 17:20 Uhr. Die Unterrichts- und Pausenzeiten sind einzuhalten; denn zwischen den Unterrichtsstunden muss genügend Zeit bleiben für Wege, Hygiene und eine angemessene Pause. Mit dem Gong gehen die Schüler in ihren Unterrichtsraum, schließen die

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