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Schulportfolio

Abitur 2014 · Allgemein bildende Gymnasien 4 1.1 ALLGEMEINE HINWEISE Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in eine ein- jährige Einführungs- und eine zweijährige Qualifika- tionsphase. Die Qualifikationsphase wird auch als Kursstufe (erste und zweite Jahrgangsstufe) bezeich- net und umfasst die Halbjahre 1 bis 4. Während der Einführungsphase finden Informa- tionsveranstaltungen an der Schule statt, in denen Sie detaillierte Auskünfte über die Kursstufe und Ihre Wahlmöglichkeiten erhalten. Gegen Ende der Einführungsphase finden die Kurs- wahlen statt. Bei diesen Wahlen legen Sie fest, wel- che Kurse Sie in der Qualifikationsphase besuchen möchten. Für den Übergang von der Einführungs- phase in die Kursstufe ist die Versetzung erforderlich. Die in der Einführungsphase abgeschlossenen Fächer werden im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife mit den jeweils erreichten Noten aufgeführt, jedoch nicht in die Gesamtqualifikation einberechnet. 1.2 INFORMATIONEN Im Hinblick auf ein beabsichtigtes Studium emp- fehlen wir Ihnen, sich vor der Kurswahl umfassend über die Voraussetzungen zu informieren, die für ein erfolgreiches Studium erfüllt werden müssen. Der Deutsche Hochschulverband gibt Auskunft über Erwartungen und Ansprüche, die an die Abiturien- tinnen und Abiturienten gestellt werden: www.hochschulverband.de Ferner bieten auch die Studienberatungen an den je- weiligen Hochschulen Informationsgespräche an. Zur Vergabe der Studienplätze können Sie sich im aktuellen Kursbuch „Studium – Ausbildung” bezie- hungsweise auf der Internetseite informieren: www.studieninformation.de Präsenzpflicht Auszug aus der Schulbesuchsverordnung vom 21.3.1982 (K. u. U. Seite 387): (1) Jeder Schüler ist verpflichtet, den Unterricht und die übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schu- le regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen und die Schulordnung einzuhalten. (2) Der Schüler ist auch bei freiwilligen Unterrichts- veranstaltungen so lange zur Teilnahme verpflichtet, als er nicht ordnungsgemäß abgemeldet ist. 1. Die Einführungsphase Der vorliegende Leitfaden soll Sie auf Ihrem Weg durch die gymnasiale Oberstufe begleiten und als Grundlage für das Gespräch mit der Oberstufenbera- terin oder dem Oberstufenberater dienen. Dem Leit- faden liegt die „Verordnung des Kultusministeriums über die Jahrgangsstufen sowie über die Abiturprü- fung an Gymnasien der Normalform und Gymnasien in Aufbauform mit Heim“ (NGVO) zu Grunde. Insofern ist dieser Leitfaden lediglich eine Informati- onsschrift. Der rechtlich verbindliche Text ist die ge- nannte Verordnung, die im Internet unter folgender Adresse eingesehen werden kann: www.kultusportal-bw.de > Service > Gesetze / Ver- ordnungen > Verordnungen / Verwaltungsvorschriften HINWEIS Bei Redaktionsschluss dieses Leitfadens hatte das Kul- tusministerium seinen Beratungsgremien folgende Än- derungen der NGVO mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht durch Aufnahme in das Gesetzblatt rechtsverbindlich waren: • Verschiebung der Kommunikationsprüfung auf das Abitur 2014, • Verkürzung der Prüfungszeit der Kommunikations- prüfung auf 15 Minuten pro Schülerin oder Schüler, • Öffnung des Prüfungszeitraums der Kommunika- tions prüfung, • Überführung des Schulversuchs „Literatur und Theater“ in die Regelform, • Öffnung der Wiederholungsmöglichkeiten für die erste Jahrgangsstufe. Der Leitfaden legt bereits die geplanten neuen Rege- lungen zugrunde. An den entsprechenden Stellen wird durch Fußnoten klargestellt, dass die Änderungen unter dem Vorbehalt der Beratungen in Landeseltern- beirat, Landesschulbeirat und Landesschülerbeirat stehen.

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