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Schulportfolio

39 VERPFLICHTEND ANZURECHNENDE KURSE Sie können entscheiden, ob zur Optimierung Ihres Abiturergebnisses mehr als 36 Kurse angerechnet werden. Damit kann sich auch die Zahl der Kurse, die mit weniger als 5 Punkten angerechnet werden dürfen, erhöhen. Werden beispielsweise 40 Kurse eingebracht,฀dürfen฀auch฀von฀diesen฀höchstens฀20฀%,฀ also 8 Kurse, mit weniger als 5 Punkten bewertet sein. Es ist nicht möglich, Bruchteile von Kursen auf eine volle Kurszahl aufzurunden. Wer beispielsweise 39 Kurse in Block I der Gesamtqualifikation einbringt (rechnerisch also 7,8 Kurse unterbelegt einbringen könnte), kann nur 7 und nicht etwa 8 unterbelegte Kurse anrechnen lassen. Für die Ermittlung der Anzahl der angerechneten Kurse ist an dieser Stelle Folgendes zu beachten: Wenn Sie die besondere Lernleistung anrechnen las- sen, gilt dies als Anrechnung von 2 Kursen. Für das Profilfach bringen Sie 4 Kurse ein, auch wenn die Er- gebnisse der Kurse des Profilfachs bei der Ermittlung der Gesamtpunktzahl doppelt gewertet werden. Ermittlung der Gesamtpunktzahl der eingebrachten Kurse Wenn Sie 36 Kurse in Block I einbringen, sind die PunktzahlendereingebrachtenKursezuaddieren,da- bei werden die in den Kursen des Profilfachs erreich- ten Punkte genauso doppelt gewertet wie die in der besonderen Lernleistung erzielte Gesamtpunktzahl. Werden mehr als 36 Kurse angerechnet, wird die für Block I erreichte Punktzahl ermittelt, indem die Summe der in den angerechneten Kursen erreichten Punkte (einschließlich der doppelt gewerteten Punk- te im Profilfach und gegebenenfalls in der besonderen Lernleistung) durch die Anzahl der angerechneten Kurse dividiert und der Quotient mit 40 multipli- ziert wird. Bei der Ermittlung der Zahl der anzurech- nenden Kurse werden für das Profilfach acht Kurse und gegebenenfalls für die besondere Lernleistung zwei Kurse zu Grunde gelegt. Ein nicht ganzzahliges Ergebnis wird in üblicher Weise gerundet. Beispiel: Sollen 38 Kurse, bei denen insgesamt 430 Punkte er- reicht wurden, eingebracht werden, berechnet sich die Punktzahl für Block I wie folgt: 430 : (38 + 4*) x 40 = 409,52, d.h. 410 als Punktsumme aus den angerechneten Kursen. * Wegen der Doppeltgewichtung der 4 Kurse des Profilfachs ist die Anzahl der tatsächlich angerechneten Kurse um 4 zu erhöhen 1 Die verpflichtend zu belegende Fremdsprache. 2 AG: vier Kurse in einem der Fächer Physik, Chemie, Informatik; davon mindestens zwei Kurse in einem der Fächer Physik oder Chemie. BTG: vier Kurse in einem der Fächer Chemie und Bioinformatik; davon mindestens zwei Kurse Chemie. EG: vier Kurse in einem der Fächer Physik, Biologie, Informatik; davon mindestens zwei Kurse in einem der Fächer Physik oder Biologie. SG: vier Kurse in einem der Fächer Biologie, Chemie oder Physik. TG: die vier verpflichtend zu belegenden Kurse in einem der Fächer Physik oder Chemie. WG: vier Kurse in einem der Fächer Biologie, Chemie oder Physik. 3 Anzurechnen sind zwei Kurse der Jahrgangsstufen nur für Schülerinnen und Schüler, welche hinsichtlich der zweiten Fremdsprache noch nicht den für die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife erforderlichen Unterricht besucht haben und als verpflichtend zu belegende und abzurechnende Fremdsprache die weitergeführte Fremdsprache gewählt haben. FÄCHER • Proilfach • Deutsch • Fremdsprache1 / Niveau A oder B • Geschichte mit Gemeinschaftskunde • Mathematik • Physik • Chemie • Biologie • Informatik • 2. Fremdsprache / Niveau B ZAHL DER KURSE BTG 4 4 4 4 4 – 42 – Bioinformatik 2 23 WG 4 4 4 4 4 42 2 23 } SG 4 4 4 4 4 42 2 23 }} AG 4 4 4 4 4 42 23 } } TG 4 4 4 4 4 42 – – 23 EG 4 4 4 4 4 42 23

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