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Schulportfolio

Schulportfolio Albeck-Gymnasium Sulz 2. Unterricht Bildung der Notenvorschläge für die Kopfnoten Verhalten und Mitarbeit: Der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin schlägt nach Erhebung der positiven und negativen Einträge bzw. Bemerkungen etc. eine Note vor und trägt sie in der Klassenarbeitsliste circa 4 Wochen vor der Konferenz ein. Ein Fachlehrer, der diesem Vorschlag nicht zustimmen kann, trägt seinen abweichenden Vorschlag mit Namenskürzel ein. Der Klassenlehrer sollte das Gespräch mit dem betreffenden Lehrer vor der Konferenz suchen und das Ergebnis in seiner Entscheidung berücksichtigen. Ein Nichteintrag eines abweichenden Vorschlags bedeutet (zunächst) Zustimmung zum Vorschlag der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers. Abstimmungsverfahren: Der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin legt seinen Notenvorschlag der Klassenkonferenz als Antrag vor. Stimmberechtigt sind nur diejenigen Lehrkräfte, die den Schüler unterrichten, und der Schulleiter. Die Konferenz entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Schulleiters den Ausschlag.

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