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Schulportfolio

16 Abitur 2014 · Allgemein bildende Gymnasien Werden Kurse in Religionslehre Ihrer eigenen Reli- gionsgemeinschaft angeboten, können Sie im Verlauf der beiden Jahrgangsstufen höchstens zwei Kurse in Religionslehre einer anderen Religionsgemeinschaft besuchen, soweit Sie nicht bereits in der Einfüh- rungsphase den Unterricht in Religionslehre einer anderen Religionsgemeinschaft besucht haben. Voraussetzung ist die Zustimmung der eigenen sowie der Religionsgemeinschaft, welche für die Kurse, die besucht werden sollen, verantwortlich ist. Unter die- ser Voraussetzung können im Übrigen in Härtefällen auch Kurse in Religionslehre einer anderen Religi- onsgemeinschaft besucht werden. 7.4 LATINUM, GROSSES LATINUM, GRAECUM UND HEBRAICUM Zahlreiche Studiengänge erfordern Kenntnisse der lateinischen Sprache. Vergleichen Sie hierzu die Fä- cherliste des Deutschen Altphilologenverbandes un- ter www.altphilologenverband.de (> Latein > Latein als Studienvoraussetzung). Die Zahl derjenigen Stu- dierenden, die ohne ausreichende Lateinkenntnisse ihr Studium beginnen, hat in letzter Zeit deutlich zugenommen. Deshalb empfehlen wir allen Schüle- rinnen und Schülern dringend, sich frühzeitig über die besonderen sprachlichen Anforderungen eines angestrebten Studienfaches zu informieren und sich in der Schulzeit die erforderlichen Lateinkenntnisse anzueignen. Wer die erforderlichen Lateinkenntnisse nachholen muss, sollte sich in jedem Fall rechtzeitig bei dem zuständigen Prüfungsamt oder -ausschuss vergewissern, ob der ins Auge gefasste Kurs und des- sen Abschluss anerkannt werden. Bei Vorliegen der nachfolgend aufgeführten Voraus- setzungen wird mit dem Abiturzeugnis die jeweils angegebene Qualifikation erworben: Latinum Latein ab Klasse 5 Pflichtunterricht in Latein im achtjährigen oder neunjährigen Bildungsgang von Klasse 5 bis 10 sowie im Zeugnis in der Klasse 10 mindestens die Note „ausreichend“. Latein ab Klasse 6 oder 7 Pflichtunterricht in Latein im achtjährigen Bildungs- gang von Klasse 6 bis 10 oder im neunjährigen Bil- dungsgang von Klasse 7 bis 11 sowie im Zeugnis der Klasse 10 beziehungsweise Klasse 11 mindestens die Note “ausreichend”. Latein als dritte Fremdsprache Pflichtunterricht in Latein im achtjährigen Bildungs- gang von Klasse 8 bis 10 oder im neunjährigen Bil- dungsgang von Klasse 9 bis 11 und eine Ergänzungs- prüfung. Latein als spät beginnende Fremdsprache Mindestens dreistündige Arbeitsgemeinschaft in La- tein im achtjährigen Bildungsgang spätestens in Klas- se 10 oder im neunjährigen Bildungsgang spätestens in Klasse 11 in Verbindung mit vier Kursen in den Jahrgangsstufen (vierstündig im Wahlbereich) und einer Prüfung (mündliches Prüfungsfach im Rahmen der Abiturprüfung oder Ergänzungsprüfung). Latein als Arbeitsgemeinschaft Arbeitsgemeinschaft in Latein im Umfang von min- destens neun Jahreswochenstunden und eine Ergän- zungsprüfung.

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