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ArcelorMittal-Deutschland_Nachhaltigkeitsbericht2014

Nachhaltigkeitsbericht 2014 35Transparente Unternehmensführung ArcelorMittal Deutschland hat an den Standorten mit den Rechtsabteilungen vertrauliche Verfahren etabliert, um Missstände aufzuzeigen. Ethische Standards und Menschenrechte. Die ArcelorMittal-Menschenrechtsgrundsätze sind für uns elementar wichtig und um­fassen weltweit folgende Bereiche: _ Förderung von Gesundheit und Sicherheit _ Förderung der Versammlungsfreiheit _ Beseitigung von Zwangs- oder Pflichtarbeit _ Abschaffung der Kinderarbeit _ Beseitigung rechtswidriger Diskriminierung am Arbeitsplatz _ Beseitigung von Belästigung und Gewalt _ Bereitstellung von wettbewerbsfähigen Entschädigungen und Entlohnungen _ Aufrechterhaltung der Arbeitsbedingungen _ Vermeidung unfreiwilliger Umsiedlungen _ Respekt der Rechte von Eingeborenen _ Annahme angemessener Sicherheitsbestimmungen _ Entwicklung von Verfahren für Land- und Wassernutzung _ Diversität Diversität, Inklusion und Nichtdiskriminierung. ArcelorMittal ist davon überzeugt, dass Andersartigkeit und Inklusion frische Ideen, Pers­ pek­tiven und Erfahrungen ins Unternehmen bringen und damit zu einem innovativen und stimulierenden Umfeld beitragen. In einem international agierenden Konzern sind Akzeptanz und Respekt Grundvoraussetzung für den Unternehmenserfolg. Deshalb engagieren wir uns in Deutschland dafür, dass jeder die Möglichkeit bekommt, sich und seine Erfahrungen einzubringen. Wir sind stolz darauf, mit so vielen unterschiedlichen Menschen aus mehr als 60 Ländern der Erde zusammen arbeiten zu dürfen. Das macht uns zu einem wirklich globalen Unternehmen. Die Richtlinien zu Diversität und Inklusion unterstreichen, dass sich bei uns jeder Mitarbeiter willkommen fühlen und einbringen können soll, ungeachtet seiner Rasse und Hautfarbe, seines Geschlechts, seiner sexuellen Orientierung, seines Alters, seiner Religion, Ethnie, Nationalität oder Behinderung. Wir respektieren jeden, der mit uns arbeitet, und tun alles für Offenheit und Inklusion in unserer täglichen Arbeit an jedem Arbeitsplatz und auf jeder Position. Die Richtlinien zu den Menschen­rechten sowie die zu Diversität und Inklusion verpflichten jeden Mitarbeiter, dis­ kriminierende Handlungen nicht nur zu unterlassen, sondern mit dazu beizutragen, dass auch andere sich daran halten, untereinander als auch im Umgang mit externen Anspruchsgruppen. Nach dem Verhaltenskodex soll jeder ein harmonisches Arbeitsumfeld vorfinden und auch dazu beitragen, dass es frei von Belästigung und Mobbing ist und dass jeder mit Respekt und Würde behandelt wird. Berechenbare und transparente Unternehmensführung. Der Verhaltenskodex von ArcelorMittal verpflichtet alle Mitarbeiter, unabhängig vom Stand­ ort oder der Rolle im Unternehmen, zur Einhaltung nicht nur der Gesetze und Regelungen vor Ort, sondern darüber hinaus auch zur Einhaltung der konzerneigenen Richt- und Leit­ linien. ArcelorMittal genießt aufgrund der in seiner Managementpraxis und bei allen ge­ schäft­lichen Vorgängen gezeigten Ehrlichkeit und Integrität ein hohes Ansehen. Es ist für das Unternehmen, für jedes Tochterunternehmen sowie für jeden Einzelnen von uns von ent­ scheidender Bedeutung, dass wir diesen Ruf wahren und die vertrauensvolle Beziehung auf­ rechterhalten, die zu allen Einzelpersonen und Unternehmen, mit denen wir Geschäfte tätigen, bestehen muss. In unterschiedlichem Maße sind wir alle Hüter des Ansehens von ArcelorMittal. Folglich erwartet das Unternehmen, dass sich jeder von uns untadelig verhält. Sozialcharta: Regeln einhalten – Verstöße melden. ArcelorMittal Bremen und ArcelorMittal Bottrop legen hohen Wert auf die Ein­ haltung von sozialen und rechtlichen Standards. Damit diese Standards auch von Partnerfirmen angewendet werden, haben Vorstand, Geschäftsführung und Betriebsrat beider Standorte im Juli 2014 eine Sozialcharta eingeführt. Darin werden Mindeststandards be­ schrieben, die alle auf Werksvertrags­ basis tätigen Firmen anerkennen müssen – von der Einhaltung von Ar­ beitszeitgesetzen über Entlohnungs­ regeln bis hin zu Arbeits- und Gesund- heitsschutz. Gleichzeitig wurden Verfahren zur Über­prüfung der Sozialcharta und Kon­ sequenzen bei Verstößen in einer Kon­ zernbetriebsvereinbarung festgelegt. Bei einer neu eingerichteten Arbeits­ gruppe „Partnerfirmen“ können alle Mitarbeiter, unabhängig davon, bei welchem Unternehmen sie beschäftigt sind, Verstöße gegen die Standards melden. Gemeinsam mit der betroffenen Partnerfirma klärt die Arbeitsgruppe den Sachverhalt auf. Alle Daten und Informationen werden dabei streng vertraulich behandelt.

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