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Ziele August 2014

SEITE 76 ZIELE JAHRGANG 9, AUSGABE 26 Erste Schritte auf dem Weg zur Fusi- on der Schützenvereine der Stadt Northeim unter dem Dach der Bür- gerschützengesellschaft (BSG) von 1252 Northeim im ersten Quartal 2015 sind von den Korporationen und Damenvereinen der BSG Northeim gemacht worden. In außerordentli- chen Mitgliederversammlungen wur- den als Vorbereitung auf die Ver- schmelzung aller Vereine in den Ver- einssatzungen Änderungen beschlos- sen, die einheitlich bestimmen, dass für die Verschmelzungsbeschlüsse eine Mehrheit von ¾ der anwesenden Mitglieder notwendig ist. Auch die BSG Northeim als vorgese- hener aufnehmender Verein änderte in einer außerordentlichen Mitglie- derversammlung am 15. Juli im Ka- minsaal des BSG-Schießhauses, an der 80 Mitglieder teilnahmen, bei nur einer Gegenstimme ihre Satzung entsprechend. Juristische Begleitung In Anwesenheit von Rechtsanwalt und Notar Michael Klingberg (Göt- tingen), der den Verschmelzungspro- zess juristisch begleitet und dafür als ehemaliger Vorsitzender des Kreis- schützenverbandes Göttingen und Oberschaffer der Bürger-Schützen- Gesellschaft Göttingen, sowie Mit- glied in sportjuristischen Gremien der Schützenverbände auf Landes- und Bundesebene beste Kenntnisse einbringt, wurden die Mitglieder der Korporationen und Damenvereine in dieser Versammlung über die weite- ren Schritte der Verschmelzung aus- führlich informiert. Northeims BSG-Präsident Hans- Bernhard Heynold gab einen Sach- standsbericht, in dem er keinen Zwei- fel an der Notwendigkeit der ange- strebten Lösung aufkommen ließ. „Es ist unsere Pflicht, die Fusion jetzt aufs Gleis zu setzten“, betonte Hey- nold und peilt für die endgültigen juristischen Schritte das erste Quar- tal 2015 als zeitliches Ziel an. Vertragsentwürfe In einer gemeinsamen Besprechung der Vorstände aller Vereine und der BSG Northeim mit Notar Michael Klingberg in Göttingen am 19. Mai wurden Entwürfe der notwendigen Verschmelzungsverträge erörtert, die in den Vereinen zur Diskussion ge- stellt werden. Wenn jeder Verein mit der BSG Northeim seinen gesonder- ten Vertrag erarbeitet habe, werde Michael Klingberg die Prüfung über- nehmen und sicherstellen, dass die einzelnen Verträge auch die Zustim- mung aller anderen aufzunehmenden Vereine finde, erläuterte Hans- Bernhard Heynold. Erst danach würden die Korporatio- nen und Damenvereine in außeror- dentlichen Mitgliederversammlungen über die Verschmelzungsverträge und die Satzung der neuen BSG Northeim entscheiden und anschlie- ßend in einer außerordentlichen Mit- gliederversammlung der BSG Nort- heim im ersten Quartal 2015 die Ver- schmelzung perfekt machen, wie der BSG-Präsident hofft. Die bisherigen Vereine würden mit der Eintragung der Verschmelzung im Vereinsregis- ter erlöschen. Die BSG Northeim werde Gesamtrechtsnachfolgerin. Kritische Fragen erlaubt Heynold versicherte, dass jeder Schritt rechtlich geprüft werde. Alle Bedenken würden erörtert. „Auch kritische Fragen sind erlaubt und werden von uns gern beantwortet, aber keine Verächtlichmachung im Vorfeld“, wünscht sich der BSG- Präsident Fairness angesichts man- cher Diskussionen im Hintergrund. Er bat um Vertrauen für den BSG- Vorstand, die Vereinsvorstände und den Notar Michael Klingberg. Klingberg besteht darauf, allen Mit- gliedern die beschlussfähige Satzung der neuen BSG Northeim vor den Entscheidungen zur Kenntnis zu geben. Wenn die Vereine ihre Be- schlüsse gefasst hätten, könne dann die erste reguläre Mitgliederver- sammlung der neuen BSG Northeim die Satzung endgültig verabschieden und ihren neuen Vorstand wählen. Ziele der Verschmelzung In zahlreichen Gesprächen und Ver- handlungen der Vereinsvorstände seit Anfang 2013 wurden die Ziele der Verschmelzung definiert. Es gel- te, die Kräfte und Ressourcen der Northeimer Schützenvereine zu bün- deln. Eine engagierte und finanzier- bare Sportidee mit der Durchführung von Wettkämpfen und anderen Ver- anstaltungen könne in der Zukunft nur von einer starken und einigen BSG bewältigt werden. Diese erhöhe außerdem durch die größere Mitglie- derzahl das Gewicht in den regiona- len und überregionalen Strukturen der Schützen. Auch wirtschaftlich könne eine Verschmelzung zu Ergeb- nissen führen, die alle Mitglieder entlasten. Das geplante Verfahren Die Verschmelzung der Vereine soll auf der Basis des Umwandlungs- rechts (UmwG) stattfinden. Mitglie- der und Vermögen der zu verschmel- zenden Vereine werden in der „Bürgerschützengesellschaft Nort- heim“ zusammengeführt. Das erfolgt durch Auflösung der bisherigen Kor- porationen und Vereine, die der neu- en Bürgerschützengesellschaft Nort- heim beitreten. Dies hat zum Vorteil, dass die Mitglieder nicht einzeln ih- ren Beitritt zum neuen Verein erklä- ren müssen. Jedes ehemalige Mit- glied der aufgelösten Vereine kann bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2015 ohne Einhaltung einer Kündi- gungsfrist aus der neuen BSG Nort- heim austreten. Die Eigenständigkeit der aufzulösen- den Vereine als Korporationen oder Abteilungen der BSG Northeim soll im sportlichen Bereich und bei der Traditionspflege erhalten bleiben. Ehrenmitglieder der aufgelösten Ver- eine werden Ehrenmitglieder der neuen BSG Northeim. Die Befugnis- se der Korporationen und ihre Vor- stände soll in besonderen Ordnungen geregelt werden Wirtschaftliche Aspekte Die Northeimer Schützenvereine verfügen über einen stabilen Mitglie- derstamm, der aber, bedingt durch die ungünstige Altersstruktur, rück- läufig ist. Die wirtschaftliche Situati- on der Vereine ist insgesamt unter Berücksichtigung des Grundvermö- gens gesichert. Die laufenden Ein- nahmen, im Wesentlichen durch Mit- gliedsbeiträge, decken die notwendi- gen Ausgaben. Eine Zusammenle- gung der Ressourcen würde aber mit- telfristig weitere Möglichkeiten eröff- nen, das Leistungsspektrum und damit die Zahl der Mitglieder zu ver- größern. Die Vereinsvermögen werden Vermö- gen des übernehmenden Vereins, wobei die Sicherung der gewachsenen Strukturen der Korporationen oder Abteilungen in der neuen BSG- Satzung garantiert wird. (gsy) Northeimer BSG-Fusion ist auf dem Weg Schützenvereine stellen mit Satzungsänderungen zur Verschmelzung wichtige Weichen

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