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Grenzüberschreitender Leitfaden für das Oberrheingebiet

27 Schlichtung Wenn Sie ein Bürger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sind oder Ihren Wohnsitz in einem dieser Länder haben, können Sie eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten einreichen. Auch Unternehmen, Vereinigungen oder sonstige Einrichtungen, die ihren Sitz in der Europäischen Union haben, können eine Beschwerde beim Bürgerbeauftragten einreichen. Médiateur européen 1 avenue du Président Robert Schuman CS 30403 F-67001 Strasbourg Cedex France Tél. : +33 3 88 17 23 13 Fax : +33 3 88 17 90 62 www.ombudsman.europa.eu/de/home.faces Sofern Sie Kunde einer Versicherung bzw. eines Kreditinstituts mit Sitz im EU-Ausland sind, kön- nen Sie sich im Streitfall an eine auf diesem Gebiet spezialisierte Schlichtungsstelle wenden. Zah- lreiche Schlichtungsstelle auf dem Gebiet der Finanzleistungen haben sich zu dem europaweiten FIN-NET zusammen geschlossen. Eine Liste mit den Mitgliedern finden Sie unter http://ec.europa. eu/internal_market/fin-net/members_de.htm Das SOLVIT-Netzwerk befasst sich mit der Lösung von Problemen, die durch die fehlerhafte Anwendung von Binnenmarktvorschriften durch Behörden entstehen. In jedem Mitgliedstaat der EU sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein gibt es eine SOLVIT-Stelle. • Ansprechpartner in Deutschland Lisa TEICHMANN Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Scharnhorststr. 34-37 DE - 10115 Berlin Fax. +49 3018 615 5379 E-Mail: solvit@bmwi.bund.de http://ec.europa.eu/solvit/index_de.htm Der Europäische Bügerbeauftragte FIN-NET (Netzwerk der Schlichtungsstellen für Finanzdienstleistungen) SOLVIT - Netzwerk • Ansprechpartner in Frankreich Matthieu Laurent 68 rue de Bellechasse FR - 75700 Paris Tel: +33 1 44 87 12 97 Fax: +33 1 44 87 12 96 E-Mail solvit@sgae.gouv.fr

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