Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Grenzüberschreitender Leitfaden für das Oberrheingebiet

20 Betrug Die Tätigkeit des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V. (ZEV) beschränkt sich auf die gütliche Beilegung von Streitfällen. Wir haben keinerlei gerichtliche oder polizeiliche Befugnis. Sollten Sie Opfer eines Betrugsfalles geworden sein, raten wir Ihnen Anzeige zu erstatten und den Betrug den zuständigen Behörden / der Polizei zu melden. Überprüfen Sie auch mit Ihrer Bank oder Ihrem Kreditkartenanbieter, in wie weit eine Zahlung widerrufen werden kann. Verstöße können Sie auch im Internet melden. Im Folgenden einige Meldestellen: • Internetwache der Polizei (auch Onlinewache genannt). Hierbei handelt es sich um das Internetangebot deutscher Polizeidienststellen. Eine Liste mit den Internetwachen der einzelnen Bundesländer finden Sie unter www.onlinewache.polizei.niedersachsen.de/index.php • Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität: www.dsw-schutzverband.de/de/beschwerdestelle/default.asp?bereich=2 • Surfer haben Rechte (Website der Verbraucherzenrale Bundesverband) www.surfer-haben-rechte.de/cps/rde/xchg/digitalrechte/hs.xsl/schwarze-schafe-melden.htm Wenn der Betrug in Großbritannien erfolgte, also der Händler seinen Sitz in Großbritannien hat, können Sie sich an folgende Meldestelle wenden: www.actionfraud.police.uk/german Wenn der Händler seinen Sitz in Spanien hat, können Sie Ihre Beschwerde an die spanische Onlinewache richten: www.policia.es/org_central/judicial/udef/bit_contactar.html Informationen über Kostenfallen im Internet und wie Internetnutzer diese vermeiden kön- nen erhalten Sie auf der Website „Vorsicht im Netz“ des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland: www.vorsicht-im-netz.de

Seitenübersicht