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Turkei aktuell Januar 2016 A4

TÜRKEI AKTUELL JANUAR 2016 6 Die Werte der Gleichheit und Freiheit ist dem Regime in der Türkei fremd, für sie ist die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit etwas Unausstehli- ches. Das Regime an sich ist ungerecht. Auf Grund all dessen existiert in der Türkei ein politisches Regime, welches Konflikte (Kriege) produziert. Obwohl in keiner Weise rechtliche Anhaltspunkte existieren, stehen seit dem 16.08.2015 Ausgangssperren und damit Rechtsverletzungen an der Tagesordnung des öffentlichen Lebens. Seit dem 15. August 2015 wurden in 8 Kreisstädten der Provinz Diyarbakir insgesamt 32 Ausgangssperren verordnet. Die Zahl der Ausgangsperren beliefen sich in 3 Kreisstädten der Provinz Mardin  auf 9, in 2 Kreisstädten der Provinz Sirnak auf 7, in einer Kreisstadt der Provinz Hakkari auf 4 und in den Kreisstädten Varto in der Provinz Mus, der Kreisstadt Sason in der Provinz Batman, der Kreisstadt Aricak in der Provinz wurden jeweils 1 Ausgangssperre verordnet. Auf die- sem Wege waren 1,3 Mio. Menschen der Bevölkerung unmittelbar und die Gesamtbevölkerung in den jeweiligen Provinzen mittelbar von den Aus- gangssperren betroffen. Die Ausgangssperren würden auf die Befugnisse (das Recht) der Gouver- neure und Landräte der jeweiligen Provinzen und Kreisstädte zur Ergreifung von Maßnahmen für die Sicherheit (der Bevölkerung) beruhen. Nach türki- schen Vorschriften können Ausgangssperren ausschließlich im Falle einer Proklamation des Notstands oder des Ausnahmezustands als äußerste Si- cherheitsmaßnahme ausgerufen werden. Da keines dieser Zustände vor- herrscht, wird offensichtlich gegen türkisches Recht verstoßen, so dass die von der Regierung ernannten Gouverneure und Landräte die Befugnisse des Ministerkabinetts und insbesondere des Parlaments verletzen. Eine Verletzung der Verfassung ist offenkundig und dies wird in Zukunft Konse- quenzen nach sich ziehen. Nach wie vor dauern die enormen Rechtsverletzungen in den Provinzen Diyarbakir, Mardin und Sirnak an. Dass angesichts der Europäischen Men- schenrechtskonvention, der türkischen Verfassung und entsprechend ihren Gesetzten die Ausgangssperren rechtswidrig sind, die türkische Justiz die Ausgangssperren nicht aufgehoben hat, verdeutlicht den antidemokrati- schen Charakter des türkischen Regimes. Eine nach den Kriterien der Rechtsstaatlichkeit agierende unabhängige und neutrale Justiz ist in der Türkei nicht existent. Obwohl die in der Türkei existierende Gesellschaft vielfältige (plurale) ethni- sche, religiöse, kulturelle und sprachliche Eigenschaften vorweist, hat sich in Türkei eine monistische Verfassung, eine monistisch geprägte adminis- trative, politische und juristische Struktur gebildet. Diese Struktur hat unter- schiedliche Sprachen, Kulturen und Meinungen verboten und bestraft. Lange Jahre wurde die Negation, Leugnung und Assimilation dieser ausge- übt. Die Spuren dieser Politik kann in vielerlei Hinsicht bemerkt und stellen- weise auch heute identifiziert werden. Zu den unterschiedlichen Ausübungen des Zwangsregimes gehören die zwangsweise Umsiedlung, der Eingriff in die Population der Kurden, um sie auf diese Weise zu vertrei- ben, das Verbieten der Sprache und Kultur besonders der Kurden und ge- nerell aller oppositionellen Gruppen wie die der Aleviten. Das Regime hat gegenüber den genannten Bevölkerungsgruppen keine einbeziehende/inte- grative sondern eine diskriminierende Politik verfolgt. Die ganzen hervorgerufenen (Menschen-) Rechtsverletzungen im Rahmen des Kurdenkonflikts seitens (des Konflikte produzierenden) Regimes, was den Menschen wiederfahren ist und wie gegen sie organisiert vorgegangen wurde, welche Vorschriften gegen die Kurden erlassen und realisiert wur- den, finden sich mittlerweile in amtlichen Akten wieder. Hierzu befinden sich viele wichtige Fakten und Bewertungen im parlamentarischen Gutach- ten aus dem Jahre 2013. Laut dem Gutachten der Menschenrechtskom- mission des türkische Parlaments haben bis einschließlich 2012 7.918 Sicherheitsleute (Soldaten, Polizisten, Dorfbeschützer), 5.557 Zivilisten und 22.101 bewaffnete Militanten ihr Leben in dem sog. Kurdenkonflikt verlo- ren. Der Menschenrechtsverein (IHD) und die Türkische Stiftung für Menschen- rechte (TIHV) beziffern die ums Leben gekommenen Soldaten, Polizisten, Dorfbeschützer und bewaffnete Militanten in der Zeit zwischen 1993 und 2014 mit insgesamt 23.758. In derselben Zeit haben auf Grund von Angrif- fen, Minenbomben und anderer explosiver Bomben, unaufgeklärten Mor- den, außergerichtlichen Hinrichtungen insgesamt 8.104 Zivilisten ihr Leben verloren. Angriffe illegaler Organisationen Bei einem Bombenangriff auf die Wahlkampfkundgebung der HDP (Die De- mokratische Partei der Völker) vom 05.06.2015 sind 5 Menschen getötet und 402 Menschen verletzt worden. Am 20.07.2015 sind in der Kreisstadt Suruc der Provinz Sanliurfa bei einer Eine Beurteilung der Türkei im Jahre 2015, ein Manifest des Friedens und der Demokratie Die Dokumentationsstelle des Menschenrechtsvereins (IHD) bezif- fert die getöteten und verwundeten Zivilisten durch Soldaten, Poli- zisten und Dorfbeschützern wie folgt: Zwischen dem 01.01.2015 und dem 24.07.2015 wurden insgesamt 21 Zivilisten, darunter 2 Kinder getötet. Zwischen dem 01.01.2015 und dem 24. 07.2015 wurden insgesamt 49 Zivilisten, darunter 20 Kinder verwundet. Zwischen dem 24. 07.2015 und dem 29.12.2015 wurden insgesamt 411 Zivilisten, darunter 91 Kinder verwundet. Zwischen dem 01.01.2015 – 24. 12.2015 getötete und verletzte Men- schen während den Gefechten, Zwischen dem 01.01.2015 – 07.06.2015 sind 2 Polizisten und 1 Soldat auf der einen Seite und auf der anderen Seite 6 bewaffnete Militanten ums Leben gekommen Zwischen dem 07.06.2015 – 24.12.2015 sind auf der einen Seite mit 84 Soldaten, 66 Polizisten, 3 Dorfbeschützern  insgesamt 191 Getötete und mit 215 Soldaten, 197 Polizisten, 9 Dorfbeschützern insgesamt 486 Ver- wundete und auf der anderen Seite 186 getötete und 19 verwundete be- waffnete Militanten, wie auch 12 getötete und 107 verwundete Zivilisten zu beklagen. TÜRKEI AKTUELL JANUAR 20166 mission des türkische Parlaments haben bis einschließlich 20127.918

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