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Abbruch aktuell 3-2015 Web

Ausgabe 3/2015 25RECHT UND GESETZ auffassung des OVG Münster im Ergebnis bestätigt. Durch zivilvertragliche Ge- staltung kann eine Verla- gerung der Entsorgungs- verantwortung auf den Ab- bruchunternehmer hingegen grundsätzlich nicht erfol- gen, da sich die Einordnung als Abfallerzeuger oder Abfall- besitzer nach den maßgeblichen öffentlich- rechtlichen Vorschriften vollzieht. Denkbar ist allenfalls, die tatsächlichen Vorausset- zungen für die öffentlich-rechtliche Einord- nung des Abbruchunternehmers als Ab- fallerzeuger dadurch herbeizuführen, dass dem Abbruchunternehmer vertraglich die uneingeschränkte Verfügungsgewalt über das Baugrundstück übertragen wird. Da- durch erhält er zugleich die tatsächliche Gewalt über die dort anfallenden Abbruch- materialien, wobei zugleich zu vereinbaren wäre, dass der Abbruchunternehmer völlig selbstständig und ohne Weisung des Bau- herrn die Entsorgung durchführt. Von einer solchen vertraglichen Ausgestal- tung des Werkvertrags mit dem Bauherrn ist aus Sicht des Abbruchunternehmers je- doch abzuraten, da hierdurch das Risiko ei- ner Inanspruchnahme als Abfallerzeuger erhöht wird. Übernimmt der Abbruchunternehmer hin- gegen zugleich die Entsorgung der Ab- bruchabfälle, kann er durch die Auswahl eines zuverlässigen Entsorgungsunter- nehmens das Risiko einer späteren Inan- spruchnahme als Entsorgungspflichtiger begrenzen. ii Die Autoren: Thomas Lammers und Verena Eske sind Rechtsanwälte der Sozietät Köhler & Klett Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB in Köln. Der Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit liegt in der Beratung von Wirtschaftsunternehmen im Umwelt- recht. ii Köhler & Klett Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB Von-Werth-Straße 2, 50670 Köln Tel.: +49 221 4207-0 E-Mail: info@koehler-klett.de, www.koehler-klett.de Analyse · Sanierung·Abbruch· Entsorgung·Prävention Messe Essen 13.-15. Januar 2016 www.dconex.de Ideale Messe-Kombination mit: Fachlicher Träger: www.sanierungsfachbetrieb.de Analyse Sanierung Abbruch Prävention Entsorgung Fachmesse & Kongress Schadstoffmanagement Tel.: +492214207-0

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