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Rinteln

Lebensfreude pur in und um Rinteln28 Arbeitslosengeld II Erwerbsfähige Hilfebedürftige ab 15 Jahre bis Rentenein- trittsalter ohne eigenes Einkommen erhalten das Arbeitslo- sengeld II. Falls Sie Fragen haben: I JobCenter Schaumburg, Geschäftsstelle Rinteln, Dauestr.1, 31737 Rinteln. Telefon: 05721-7038000 Hilfen zum Lebensunterhalt Bedürftige, denen weder Arbeitslosengeld II noch Leistun- gen zur Grundsicherung zustehen, bekommen Hilfen zum Lebensunterhalt, welche das notwendige Existenzminimum sichern. Sie umfassen z.B.: Ernährung, Unterkunft und Klei- dung u.v.m. Bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und volle Erwerbsminderung auf Dauer Personen, die das Renteneintrittsalter erreicht haben sowie Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll erwerbsgemindert sind, können Hilfe zur Grundsicherung erhalten, wenn das ihnen zur Verfügung stehende Einkom- men eine gewisse Grenze unterschreitet. Falls Sie Fragen haben: I Landkreis Schaumburg (Außenstelle Rinteln), Sozialamt, Herr Volker Sasse, Telefon: 05751-403197, Frau Claudia Grüger Telefon: 05751-403198 (Grundsicherung im Alter und volle Erwerbsminderung auf Dauer), Klosterstr. 20, 31737 Rinteln. I BERATUNG UND HILFE

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