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Rinteln

Lebensfreude pur in und um Rinteln51 8.3 Todesfall Im Todesfalle eines Angehörigen sind wesentliche Schritte einzuleiten: Totenschein Ein unverzüglich hinzugezogener Arzt stellt bei sicheren Todeszeichen einen Totenschein aus. Dabei werden Todes- art und vermutete Todesursache in den Totenschein einge- tragen. Der Tod ist dem zuständigen Standesamt binnen 48 Stunden mitzuteilen. Falls Sie Fragen haben: I Stadt Rinteln, Amt für Personenstandswesen, Marktplatz 7, 31737 Rinteln. Telefon: 05751-403990. Sterbeurkunde Die Sterbeurkunde wird vom zuständigen Standesamt aus- gestellt. Es empfiehlt sich, mehrere Ausfertigungen der Sterbeurkunde zu beantragen. Dafür müssen Totenschein, Personalausweis des Verstorbenen sowie die jüngste stan- desamtliche Urkunde vorgelegt werden. Je nach Familien- stand ist dies entweder die Geburts-, Heiratsurkunde, das Familienstammbuch oder das Scheidungsurteil. Melde- pflichtig ist der oder die Mitbewohner/in des Haushaltes, in dem der Tote verstorben ist. Benachrichtigen Folgende Personen und Institutionen sind umgehend zu benachrichtigen: I die nächsten Angehörigen I der Arbeitgeber bzw. Rententräger I der Vermieter, Stadtwerke I ggf. den zuständigen Seelsorger I weitere Behörden I die Krankenkasse und Versicherungsgesellschaften I ggf. Banken I Kündigung weiterer Verträge (z.B.: Telefonanbieter, GEZ, Abonnements-Anbieter, Reiseveranstalter) I alle Vereine und Institutionen, denen der Verstorbene angehörte Bestattung und Grab Die Totenfürsorgepflicht hat der Bestattungspflichtige inne. In der Regel ist dies der Ehegatte oder nächste Verwandte. Die Kostenübernahme für die Bestattung obliegt dem oder den Erben. Ist kein Bestattungspflichtiger auszumachen, ist Seetorstr. 16 b • 31737 Rinteln Tel. 05751/2048 • Fax 957033 direkt neben der Tankstelle am Seetorfriedhof www.grabmale-wallbaum.de Inhaber Lutz Heinze Steinmetzmeister I VORSORGE FÜR DEN ERNSTFALL

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