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Rinteln

Lebensfreude pur in und um Rinteln37 der Grundpflege muss dabei mindestens 240 Minuten täg- lich betragen. Wenn der Pflegeaufwand das Maß der Pfle- gestufe III weit übersteigt, kann ein sogenannter Härtefall vorliegen. Die Pflegekasse kann in diesem Fall im Rahmen der Pflegesachleistung und der vollstationären Pflege wei- tere Leistungen gewähren. Verhinderungspflege Wenn eine private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert ist, finanziert die Pflegeversicherung für maximal 4 Wochen im Jahr eine Ersatzpflegekraft. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürf- tige vorher mindestens 6 Monate von der Pflegekraft ver- sorgt worden ist. Tages- oder Nachtpflege Diese Art von Pflege ist die zeitweise Betreuung im Tages- verlauf in einer Einrichtung. Sie kann als Tages- oder Nacht- pflege konzipiert sein. Kurzzeitpflege Ist vorübergehend weder die häusliche noch teilstationäre Pflege realisierbar, besteht die Möglichkeit der vorüberge- henden Unterbringung bis maximal 4 Wochen in einer voll- stationären Pflegeeinrichtung. Hausnotruf Ein Hausnotruf stellt sicher, dass eine Person nie ohne erreichbare Hilfe zu Hause ist. Ein als Kette oder Armband getragener mobiler Alarmknopf stellt auf Knopfdruck einen Sprechkontakt zu einer Notrufzentrale her. Falls Sie Fragen haben: I Deutsches Rotes Kreuz. Kreisverband Schaumburg e.V., Am Stadtpark 4, 31655 Stadthagen. Telefon: 05721 9757-0. Johanniter-Hausnotruf, Thorsten Weitze. Telefon: 0800 0019214 (gebührenfrei) Pflegedienst Rinteln Leben zuhause Bahnhofstraße 30 · 31737 Rinteln Tel. 05751 957006 · Fax 05751 959470 E-Mail: pflegedienst_rintelngmbh@t-online.de Internet: www.pflegedienst-rinteln.de 24 Stunden hilfsbereit Seit über 15 Jahren! I WOHNEN UND PFLEGE

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