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Rinteln

Lebensfreude pur in und um Rinteln50 Notar berät sachkundig über die Konsequenzen der geplan- ten Verfügungen. Das Testament wird beim Amtsgericht (Nachlassgericht) hinterlegt. Möglich ist die Errichtung eines Testaments auch durch eine vollständig eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung. Dabei sollen Zeit und Ort der Errichtung des Testaments angegeben wer- den. Die Erklärung muss ganz vom Erblasser selbst geschrie- ben werden, so dass anhand der Handschrift seine Identität nachgeprüft werden kann. Das Testament kann zu Hause verwahrt oder sicherheitshalber bei einem Notar hinterlegt werden. Beim Tod eines Menschen, der kein wirksames Testament errichtet hat, tritt die gesetzliche Erbfolge ein, welche nicht notwendigerweise den Vorstellungen des Erblassers ent- spricht und kann zu Streitigkeiten unter den Angehörigen führen, die der Erblasser durch eine klare testamentarische Regelung vermeiden kann. Falls Sie Fragen haben: I Amtsgericht Rinteln, Ostertorstr. 3, 31737 Rinteln. Telefon: 05751-95370 oder unter www.sen-info.de. 8.2 Ambulanter Hospiz- und Palliativberatungsdienst Die ehrenamtlichen Frauen und Männer des Hospizvereins begleiten auf Wunsch Kranke, Sterbende und deren Ange- hörige. Sie helfen Angehörigen bei der Betreuung schwer- erkrankter Erwachsener und Kinder und begleiten Kranke und Sterbende entsprechend deren Bedürfnissen. Nach einem Todesfall bietet der Verein Trauerbegleitung für Erwachsene und Kinder an. Die Arbeit der Hospizgruppen ist als Ergänzung zu anderen sozialen Diensten zu sehen. Die Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Falls Sie Fragen haben: I Hospizverein Rinteln e.V., Koordinatorinnen: Anke Claus und Cornelia Strübe. Telefon: 0178-1657501 oder 0178-1657502 I VORSORGE FÜR DEN ERNSTFALL

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