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Rinteln

Lebensfreude pur in und um Rinteln38 6.2 Pflegezeitgesetz Das Pflegezeitgesetz ist 2008 mit dem „Gesetz zur struktu- rellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung“ einge- führt worden. Ziel ist es, die Vereinbarkeit von familiärer Pflege in häuslicher Umgebung und die Arbeit von Beschäf- tigten zu verbessern. Im Ernstfall soll die Möglichkeit flexibler Auszeiten vom Arbeitsverhältnis bestehen, ohne dass der Arbeitsplatz gefährdet wird. Es werden zwei Freistellungsmöglichkeiten unterschieden, die kurzfristige Arbeitsverhinderung oder sogenannter Pflegeurlaub sowie die längerfristige Pflegezeit. Kurzfristige Arbeitsverhinderung Dieser sogenannte Pflegeurlaub gibt Beschäftigten das Recht, bis 10 Tage von der Arbeit fernzubleiben, wenn sie akut die Pflege eines nahen Angehörigen organisieren müs- sen. Die Freistellung bedarf nicht der Zustimmung des Arbeitgebers, muss jedoch diesem unverzüglich mitgeteilt werden. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Lohn- fortzahlung. Es besteht ein besonderer Kündigungsschutz für den Zeitraum des Pflegeurlaubes. Pflegezeit Unter Pflegezeit ist die unbezahlte Freistellung von der Arbeit von bis zu 6 Monaten für die häusliche Pflege Ange- höriger mit Rückkehrmöglichkeit zu verstehen. Hat ein Arbeitgeber weniger als 15 Mitarbeiter besteht kein Rechts- anspruch. Anspruch, Umfang und Zeitraum müssen 10 Tage vor Beginn schriftlich angekündigt werden. Auch hier besteht für den Zeitraum ein besonderer Kündigungs- schutz. 6.3 Vollstationäre Pflege Reichen die o. g. Konzepte nicht aus, kann eine mehr oder weniger pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim ver- sorgt werden. Diese Einrichtungen gewährleisten unter Wahrung eines größtmöglichen Teiles an Selbstständigkeit neben Versorgung und Betreuung auch Pflegeleistungen. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für die pfle- gebedingten Aufwendungen, die Unterkunfts- und Verpfle- gungskosten entrichtet der Bewohner selber. Falls Sie Fragen haben: I Landkreis Schaumburg, Fachdienst für Altenhilfe, Pflegestützpunkt & Seniorenservicebüro. Service-Telefon: 05721-703789. – Geborgenheit – menschliche Wärme – – Nähe und Zufriedenheit – Unser Bestreben ist – Ihr Leben lebenswert zu gestalten – Ihre Zufriedenheit hat für uns oberste Priorität! Souveränität heißt wählen zu können und auf nichts verzichten zu müssen. Marlies Krüssmann Thüringer Weg 2 · 31737 Rinteln Tel. (0 57 51) 9 23 65 22 · Fax (0 57 51) 9 23 65 25 www.harmonie-rinteln.de E-Mail info@harmonie-rinteln.de I WOHNEN UND PFLEGE

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