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Rinteln

Lebensfreude pur in und um Rinteln49 8 Vorsorge für den Ernstfall 8.1 Verfügungen und Vollmachten Betreuungsverfügung Die Betreuungsverfügung ist eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen oder über sie zu ent- scheiden. Sie entfaltet nur dann ihre Wirkung, wenn es erforderlich wird. Mittels der Betreuungsverfügung bestimmt man die Form des späteren Lebens. So wird festgelegt, wer zum Betreuer bestellt werden soll, wo und welcher Art der Wohnsitz des Betreuten sein soll, in eingeschränktem Maße auch wie der Umgang mit Finanzen, Geschenke an Kinder usw. zu regeln ist. Die in der Betreuungsverfügung geäußerten Wünsche sind für das Gericht grundsätzlich auch dann beachtlich, wenn sie von einem Geschäftsunfähigen geäußert wurden. Der Inhalt der Betreuungsverfügung kann vom Gericht kontrolliert werden. Falls Sie Fragen haben: I Betreuungsverein Schaumburg e.V., Herr Sümenicht, Börries-von-Münchhausen-Weg 2, 31737 Rinteln. Telefon: 05751 918111. Vorsorgevollmacht Mit einer Vorsorgevollmacht (auch Gesundheitsvollmacht genannt) bevollmächtigt man eine Person, die im Falle einer Notsituation bestimmte oder alle Aufgaben für den Voll- machtgeber zu erledigen hat. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d. h., er entscheidet anstelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leicht- fertig erteilt werden. Eine rechtswirksame Vorsorge- vollmacht setzt voraus, dass der Vollmachtgeber bei der Beurkundung über seinen freien Willen verfügte, d.h. geschäftsfähig war. Patientenverfügung Mit der Patientenverfügung weist der Patient im Falle sei- ner Entscheidungsunfähigkeit den behandelnden Arzt an, bestimmte medizinische (lebensverlängernde) Behandlun- gen nach seinen persönlichen Vorstellungen vorzunehmen oder zu unterlassen. Generell kann empfohlen werden, eine Patientenverfügung durch eine Vorsorgevollmacht zu ergänzen. Dokumentenmappe Zur rechten Zeit empfiehlt es sich, eine Dokumentenmappe anzulegen, in der alle wichtigen Unterlagen zusammen sind. Diese Mappe sollte gut verwahrt sein. Nächste Ange- hörige sollten darüber in Kenntnis sein, wo sie im Bedarfs- falle zu finden ist. Die Dokumentenmappe sollte enthalten: I Geburtsurkunde I Heiratsurkunde (Stammbuch) I Zeugnisse I Arbeitsverträge oder beamtenrechtliche Urkunden I Sozialversicherungsunterlagen I Rentenbescheid und Rentenanpassungsmitteilung I Versicherungspolicen I Unterlagen über Sparbücher und Wertpapiere I Testament (sofern es nicht beim Amtsgericht hinterlegt worden ist) Testament Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, eine Regelung für den Erbfall. Sie ist eine einseitig getroffene Regelung des Erblassers über sein Vermögen, die im Falle seines Todes in Kraft tritt. In einem öffentlichen, notariell aufgesetzten Testament erklärt der Erblasser dem Notar mündlich oder schriftlich seinen letzten Willen. Der I VORSORGE FÜR DEN ERNSTFALL

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