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TuWas_04_ePaper

TuWas | Juni - Oktober 2014 | 23 sockenschuss E s passiert jeden Tag auf dem weltweit be- liebtesten sozialen Netzwerk. ‚facebook‘ – Dieser Begriff ist bereits so in dem heutigen Leben eingewurzelt, so dasserbereitsdazugeführthat,dassvieleWelt- bürger ihre Lebensführung und Denkart nach dieser großen Zusammengehörigkeit zu ge- stalten versuchen. Die Meisten von uns besitzen auf dieser sozia- len Plattform eine virtuelle Identität und neh- men an der heutigen modernen Lebensweise, die nicht weniger durch technische Moderni- sierungen bestimmt wird, teil. Man knüpft Freundschaften, veröffentlicht ei- gene Lebensabschnitte, setzt seine Profilsei- te nach seinem eigenen Urteil zusammen, teilt eigene und dem Charakter gefällige Aktionen mit Anderen oder berichtet über seine Errun- genschaften und Erlebnisse im Leben. Die hohe Wichtigkeit dieses Systems erlangt von Tag zu Tag neue Züge der Selbstbestim- mung, wodurch viele von uns, im Falle eines facebook-Verbots, schnell zu den unfreund- lichen Vorstellungen kommen: Die bestätig- ten Freunde, gelikte Seiten, Gruppen die man erstellt und geführt hatte - all dieser Verlust wäre eine katastrophale Folge für die heuti- ge menschliche Psyche, die doch mit nicht schwachen Griffen die Plattform bis dahin ge- schützt hatte. Der Schutz, durch den der Nutzer versuch- te sich immer wieder im Leben zu bestätigen. Es gibt auch viele Mitbürger, die solche Platt- formen für zeitraubend halten und sie gegen die wahre soziale Bestimmung gerichtet em- pfinden. Auch wenn diese zum größten Teil recht hät- ten, betrifft die heutige Diskussion nicht den sozialenWertderfacebook-Plattform,sondern die rechtliche Bestimmung der Nutzer und de- ren Handlungen. Diese Art der sozialen Befrie- digung mit ihrer hohen Wichtigkeit an Teil- habe und Zugehörigkeit zu einer großen Ge- meinsamkeit, brachte seit der Entstehung von 'facebook' auch eigene Regeln und Ordnun- gen für unser modernes Leben in der virtuel- len Welt mit sich. Das System hat genau wie andere Bereiche in unserer Gesellschaft, eine eigene Rechtsord- nung. Ein Verstoß gegen die Plattform-Bedin- gungen kann schnell in einer Mahnung oder einem Ausschluss aus der großen Gemeinsam- keit münden. Nicht selten führen diese Verstöße auch zu be- stimmtenstrafrechtlichenSanktionen,diesehr viele überraschen lässt. Wenn man sich im Kla- ren ist, dass man ohne Führerschein kein Auto fahren dürfe und somit keine Berechtigung zur Teilnahme am Straßenverkehr hätte, darf man auf facebook beispielsweise auch nicht urhe- berrechtlichgeschützteBilderveröffentlichen, oder auch Andere beleidigen. Einer von diesen Verstößen ist das sehr belieb- te Ausgeben eigener Person als eine andere Persönlichkeit und damit verbundene Verän- derung seines Namens, um die eigene Iden- tität zu verschönern und sich der Gesellschaft selbstbespiegelnzulassen,dieinletzterZeitin vielen Fällen zugenommen hat. Ein facebook-Account mit falschem Namen, kann schnell zum bösen Ergebnis kommen. Vor allem, wenn unter diesem falschen Namen sicheinederGesellschaftbekanntePersönlich- keit verbirgt und dieser Account im Lichte die- ses Namens Veröffentlichungen betätigt. Solche Fälle betreffen meistens Amateurmu- siker oder Sportler, die Ihrer Identität auf der PlattformdurchHinzufügenderNamenszusät- ze eine Art Verschönerung schenken wollen. Gegen eine Art von Sich-Heroisierungen spre- chen natürlich die Vertragsbedingungen der Plattform, die ihre Mitglieder zum Einhalten der entsprechenden Regelungen auffordert. Im konkreten Beispiel (Screenshot in der Bild- mitte) hat sich ein offensichtlich ordentlicher Bürger eine Scheinidentität zugelegt mit der auch schon Shitstorms angezettelt worden sind. Im Gespräch mit der Teamleiterin Katharina Tielmann vom Bielefelder Standesamt und der Frage danach, ob Hero ein möglicher eintrag- barer und genehmigter Vorname sei, kam he- raus, dass von der Namensnennung 'Hero' kei- ne Gefährdung des Kindeswohls herausginge. Der Vorgang: Unter Umständen kann von den sorgeberechtigten Elternteilen eine schriftli- che Erklärung gefordert werden, aus der dann eine Namensnennung resultiert. 'JohnnyCräsh'hingegenistdemMusiker'John- ny Cash' sehr ähnlich. Er war bis zu seinem Tod am 12. September 2003 ein einflussreicher US-amerikanischer Countrysänger und Song- schreiber. Per Definition steht der Shitstorm, für das Auf- tretendeschaotischenoderdesaströsenEreig- nisses, dass eine Aufruhr oder einen Tumult er- zeugt, bei Diskussionen im Rahmen von sozia- lenNetzwerken,BlogsoderKommentarfunkti- onen von Internetseiten. HäufigfindetdieserbeifacebookAnwendung. Innerhalb kurzer Zeit werden sehr viele kriti- sche, negative Äußerungen zu einem Unter- nehmen, einem Produkt, einer Dienstleistung oder einer Person veröffentlicht. Dabei ist die Form der Kritik häufig emotional und unsach- lich, gar bedrohend, aggressiv oder beleidi- gend. Ein Shitstorm verbreitet sich viral in ra- sender Geschwindigkeit übers Internet und wird nicht selten von klassischen Medien auf- gegriffen, die darüber berichten. In diesem Sinne, wer auch immer der Verfasser dieses facebook-Profils ist, dem raten wir die schnelle Rückkehr zu seiner wirklichen Identi- tät. Denn, laut Terms of Service, die jeder, der sichbeidiesemsozialenNetzwerkangemeldet hat, bestätigt hat, steht, dass man nur dann ei- nen Spitznamen verwenden darf, wenn dieser den Vor- oder Nachnamen repräsentiert. Als Beispiel der allseits bekannte Max Muster- mann. Varianten als 'Mäuschen Mustermann' oder 'Max Muster' wären möglich. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt - so- ferndasUrheberrechtvonheutelebendenPer- sonen oder Institutionen bzw. die Zeit des Ver- streichens des Urheberrechtes nach dem Tod der Schöpfers (post mortem auctoris) von 70 Jahren noch nicht abgelaufen ist. Diese Vorschriften zeigen somit keine un- terschiedliche Bewertung zwischen den an- gemeldeten Nutzern, sondern betreffen al- le gleichwertig, so dass falsche und von der Wirklichkeit abweichende Angaben bezüglich des eigenen Namens einen Verstoß gegen die facebook-Regelungen begründen. Urkundenfälschung.. ist kein Kavaliersdelikt text:anarmustafayev|FOTOMitte:facebookinc.|foto:rechts:tazverlagsu.vertriebsgmbh/facebookinc. fazit

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