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Bildungsprogramm 2016

Seite 86 Interessenvertretung im Betrieb Die Seminarteilnehmer werden gebeten, zum Modul 2 den persönlichen Laptop mitzubringen. Tel.: 030 30875-10 /-20 // info@eva-akademie.de // www.eva-akademie.de 8315 Modulare Ausbildung zur „Fachkraft für Datenschutz und Datensicherheit“ im DB Konzern in Kooperation mit der Frankfurter University of Applied Sciences und der Deutschen Bahn AG Ausgangssituation ÜberallfallenDatenan,dieaufPersonenzubeziehensind.Geschützt werden die Daten insbesondere durch die Normen des Bundesda- tenschutzgesetzes. Ziel der gesetzlichen Regelungen ist es, Betrof- fenen die „Herrschaft über ihre Daten“ zu sichern. Die Praxis zeigt jedoch oft, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen den Da- tenmissbrauch nicht verhindern können. Datenschutzbeauftragte, Betriebsräte, Administratoren usw. sind in solchen Situationen nicht selten überfordert, zumal die einschlägigen gesetzlichen Regeln oft unverständlich und schwer zu handhaben sind. Maßnahmen zur Professionalisierung des Datenschutzes sind also gefordert. Diese modulare Ausbildung soll einen Beitrag dazu leisten, Betriebsräten der DB AG spezielle Fachkenntnisse über die Risiken von ITK-Anwendungen, die rechtlichen Rahmen- bedingungen (Module 1 und 2) sowie deren praktische Anwen- dung (Modul 3) zu vermitteln. Die Kenntnisse, die in der modularen Ausbildung vermittelt wer- den, entsprechen der für die Ausübung der Rolle eines/einer Datenschutzbeauftragten nach (§ 4 f Abs. 2 Satz 1 BDSG) „erfor- derlichen Fachkunde“. Diese wird den Teilnehmenden nach Teil- nahme an den Modulen und erfolgreicher Beteiligung an den Ab- schlussprüfungen (Klausur) durch die Verleihung des Zertifikats „Fachkraft für Datenschutz und Datensicherheit“ der Frankfurter University of Applied Sciences bestätigt. Die Seminarteilnehmer werden gebeten, zum Modul 2 den persönlichen Laptop mitzubringen. Inhaltliche Seminarschwerpunkte: Modul 1: BETRIEBLICHER DATENSCHUTZ UND RECHT • Verfassungsrechtliche Grundlagen – insbesondere „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ • Auswirkungen auf die Regelungspraxis in der Bundesrepublik Deutschland • Gesetzliche Anforderungen des Bundesdaten¬schutzgesetzes (BDSG) und deren praktische Umsetzung • Datenübermittlung in das In- und Ausland • Kontrolle des Datenschutzes • Aufsicht über den Datenschutz in der Praxis • Die Perspektive einer Aufsichtsbehörde • Der betriebliche Datenschutzbeauftragte (bDSB) »» Rechtliche Grundlagen im BDSG »» Qualifikation und Stellung des bDSB »» Organisation der Arbeit des bDSB • Integration des Datenschutzes in die betriebliche Praxis Modul 2: GESETZLICHE ANFORDERUNGEN ZUR DATENSICHERHEIT – UMSETZUNG IN DER PRAXIS • Rechtliche Rahmenbedingungen der Datensicherheit nach dem BDSG • Technische und organisatorische Maßnahmen und Praxisprobleme • Das erfolgreiche Zusammenspiel von IT- Sicherheit und Datenschutz Tel.: 03030875-10 /-20 // info@eva-akademie.de // www.eva-akademie.de

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