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Der Superjoker in Sachen Immobilien und Steuern

121TEIL I - DIE JOKER ZINSEN AUF IMMOBILIENDARLEHEN KÖNNEN SIE VOLL VON DER STEUER ABSETZEN Seit Jahren liegen die Zinssätze für die Beleihung ordentlicher Wohnim- mobilien, je nach Darlehenslaufzeit, bei supergünstigen 1,5% bis 2,5%. Dies allein stellt schon einen Riesenvorteil für Sie als Immobilienanleger dar. Doch nun kommt noch ein weiterer Steuer-Joker zugunsten der Immo- bilie ins Spiel: Zinsen auf Kredite für Anlageimmobilien können Sie im vol- lem Umfang, das heißt zu 100% von der Steuer absetzen. Wenn Sie aus den laufenden Einnahmen einer Anlageimmobilie beispiels- weise einen Gewinn von 10.000€ pro Jahr erzielen und 3.000€ Zinsen bezahlen müssen, dann können Sie die Zinsen in voller Höhe mit dem Gewinn verrechnen. Insofern unterliegt nur ein Betrag von 7.000€ der Versteuerung. Im Gegensatz dazu ist die steuerliche Absetzbarkeit von Kreditzinsen in Verbindung mit Finanzmarktprodukten wie Aktien, Anleihen, Fonds für private Anleger seit 2009 nicht mehr möglich. Zwar ist die Beleihung solcher Anlagen, wie bereits angesprochen, für private Anleger ohnehin nicht sinnvoll, weil die Banken zu wenig Ver- trauen in diese Anlagen haben. Die Kreditinstitute würden deshalb hohe variable Zinssätze verlangen und nur einen geringen Beleihungsumfang akzeptieren. Ein nennenswerter Hebeleffekt wäre somit nicht erzielbar und eine Beleihung wäre wirtschaftlich unsinnig. Doch selbst wenn Sie ausnahmsweise auf Aktien ein Darlehen bekä- men, könnten Sie die Zinsen eben nicht von der Steuer absetzen. #73

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