Ausland Erklärung für die Rechte der Kleinbäuerinnen und -bauern: eine Roadmap für die Schweizer Politik Die Erklärung der Vereinten Nationen für die Rechte von Kleinbauern und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten, wurde 2018 mit Unterstützung der Schweiz angenommen. Ihre Umsetzung bedeutet einen grossen Schritt in Richtung resilienter Agrar- und Ernährungssysteme. Dr. Christophe Golay, Academy of International Humanitarian Law and Human Rights Genf; Michelle Zufferey, Uniterre Die Erklärung anerkennt die Schlüsselrolle, welche Kleinbäuerinnen und -bauern und Arbeiter/innen in ländlichen Gebieten spielen für die weltweite Ernährungssicherheit, die Erhaltung der natürlichen Ressourcen, die Biodiversität und Ernährungssysteme. Zudem bekräftigt sie deren Beitrag zur erforderlichen Resilienz, um dem Klimawandel und anderen Krisen zu trotzen. Die Erklärung umschreibt in 28 Artikeln nicht nur die Rechte der Klein- bäuerinnen und -bauern, Fischer/innen, Viehzüchter/innen, Pflücker/innen sowie land- wirtschaftliche Arbeitnehmer/innen, sondern auch die Verpflichtungen der Staaten. Verpflichtungen der Schweiz Aufgrund der Erklärung muss die Schweiz die internationalen Normen und Abkommen, denen sie beigetreten ist oder die sie aus- handelt, so ausarbeiten, auslegen und anwen- den, dass sie mit den Rechten der Erklärung im Einklang stehen (Art. 2.4). Sie muss auch sicherstellen, dass ihre Landwirtschafts-, Wirt- schafts-, Sozial-, Kultur- und Entwicklungspolitik damit übereinstimmen (Art. 15.5). Gleiche Verhandlungsmacht und wirksame Mitwirkung Die Frage der Preise für landwirtschaftliche Produkte ist zentral. Gemäss Erklärung ist die 8 Schweiz verpflichtet, alles daran zu setzen, damit die Position der Kleinbäuerinnen und -bauern bei Verhandlungen gestärkt wird (Art. 9.3). Dabei müssen Machtungleich- gewichte zwischen verschiedenen Parteien berücksichtigt und ihre Mitwirkung garantiert werden (Art. 2.3). Da der Zugang zu Infor- mationen einen wichtigen Punkt für Verhand- lungen darstellt, haben die Kleinbäuerinnen und -bauern das Recht, Informationen über Faktoren zu erhalten, welche die Produktion, die Verarbeitung, die Vermarktung und den Vertrieb ihrer Produkte beeinflussen könnten (Art. 11.1). Ausserdem muss die Schweiz dafür sorgen, dass die in ihrem Hoheitsgebiet ansässigen Handelsunternehmen die Rechte der Kleinbäue- rinnen und -bauern achten und stärken (Art. 2.5). Durch Anwendung dieser Artikel könnte das bisher alleinige Kriterium des Marktes ergänzt werden, mit dem Recht auf ein ange- messenes Einkommen (Art. 16) und vor allem auf eine transparente Verteilung der Wertschöp- fung zwischen allen Gliedern der Wertschöp- fungskette. Bei der Verhandlung von Handelsverträgen muss die Schweiz die wirksame Mitwirkung der Kleinbäuerinnen und -bauern (Art. 2, 9 und 10) bei allen Entscheidungsprozessen fördern, welche ihr Leben, ihr Land und ihre Lebens- grundlagen tangieren könnten. In aller Regel dürfen die Handelsabkommen und die inter- nationale Kooperation das Recht auf Nahrung und Ernährungssouveränität nicht schwächen (Art.15). Zusammenfassung: Studie zur Aussen- politik der Schweiz und der Erklärung