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BOW-Programm_1_2017_web

85 Herausgeber: BILDUNGSWERK DER OSTWESTFÄLISCH- LIPPISCHEN WIRTSCHAFT – BOW e.V. Geschäftsstelle: Detmolder Str. 18 33604 Bielefeld Tel. 0521 787166-0 Fax 0521 787166-9 E-Mail: info@bow.de Internet: www.bow.de Wolf D. Meier-Scheuven, 1. Vorsitzender des BOW, Präsident der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Detlef Helfer, Vorsitzender des BOW-Arbeits- ausschusses, Geschäftsführer der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld Ute Horstkötter-Starke, Geschäftsführerin des BOW, Geschäftsführerin der IHK-Akademie Ostwestfalen GmbH Bernd Steffestun, Geschäftsführer des BOW Die Bildungsprämie des Bundes fördert die individuelle berufliche Weiterbildung. durch einen Zuschuss zu den Kursgebühren und Prüfungskosten. Mit dem Prämiengutschein werden 50 Prozent der Ver- anstaltungsgebühren von Maßnahmen übernommen, die maximal 1.000 Euro kosten. Einen Prämiengutschein können Sie bekommen, wenn Sie mindestens 25 Jahre alt und mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Ihr zu versteuerndes Jahresein- kommen darf 20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei gemein- sam Veranlagten) nicht übersteigen. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeri- ums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. www.bildungspraemie.info Gefördert von: Beratungsangebote/Impressum zahlt sich aus: Die Bildungsprämie Das BOW berät Unternehmen, Mitarbeiter und weitere interessierte Personen in Fragen von Aus- und Weiter- bildung sowie Personalentwicklung und den entspre- chenden Fördermöglichkeiten. Um den Zugang zur beruflichen Weiterbildung für mög- lichst viele, Personen zu eröffnen und zu ebnen, bietet das BOW professionelle Beratung zu finanziellen För- dermöglichkeiten von Weiterbildung (Bildungsscheck und Bildungsprämie) sowie von Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE) und zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen an. Veränderungen gehören für viele Menschen zum beruf- lichen Alltag. Eine neue Aufgabe bringt neue Herausforde- rungen mit sich. Wenn das befristete Arbeitsverhältnis aus- läuft, wenn die Anerkennung des im Ausland erworbenen Abschlusses aussteht und ein neuer Job gefunden wer- den muss, dann kann dieser Weg durch eine qualifizierte Beratung begleitet werden. Eine „Beratung für berufliche Entwicklung“ können Menschen in beruflichen Verän- derungsprozessen, die in Nordrhein-Westfalen wohnen und arbeiten, in einem Umfang von ein bis neun Stunden kostenlos in Anspruch nehmen. Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds www.weiterbildungsberatung.nrw.de Mit dem Bildungsscheck, finanziert aus Mitteln des Euro- päischen Sozialfonds (ESF), fördert das nordrhein-westfä- lische Arbeitsministerium die Beteiligung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben an beruflicher Weiterbil- dung. Beschäftigte mit einem zu versteuernden Jahreseinkom- men von max. 30.000 Euro (oder 60.000 Euro bei gemein- sam Veranlagten) und Unternehmen mit max. 249 Be- schäftigten können einen Zuschuss von 50 Prozent zu den Weiterbildungskosten erhalten, wenn sie die ab 01. Januar 2016 geänderten Voraussetzungen erfüllen. Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds www.weiterbildungsberatung-nrw.de 3 Tel. 0521787166-0 Fax 0521787166-9

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