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DaheimSein2015_web

SEITE 92 DenkmaleigentümerInnen, Verantwortliche, Plane- rInnen und sonstige Beteiligte aus den Standards der Baudenkmalpflege die Orientierungen und Leitlinien für eine denkmalgerechte Vorgangsweise entnehmen, die in einem Verfahren zur Erlangung einer denkmal- behördlichen Bewilligung schließlich eine Rolle spielen werden. Die Standards können selbstverständlich auch für jene historischen Bauten gewinnbringend ange- wandt werden, die im Rahmen der Stadt- und Ortsbild- pflege, der Welterbegebiete oder der österreichischen Kulturlandschaft ihre Bedeutung haben. Die Standards der Baudenkmalpflege sind wie ein ABC der Denkmal- pflege in drei Säulen gegliedert, welche die drei Stufen der Befassung mit einem Baudenkmal repräsentieren. Am Beginn steht jedenfalls immer die „Erfassung“ (A) mit allen Arten der Bestandsaufnahme und Vorunter- suchungen. Die „Erhal- tung“ (B) nimmt in der Behandlung des Bau- denkmals naturgemäß den größten Platz ein und umfasst alle Bau- teile und Ausbauele- mente eines Gebäudes, die Materialien mit ih- ren Oberflächen sowie schließlich auch die wandfeste künstlerische und kunsthandwerkli- che Ausstattung eines historischen Objekts. In diesem Zusammenhang geht es um die wesent- lichsten Parameter im Feld der Instandsetzun- gen, Reparaturen, Kon- servierungsmaßnahmen und Restaurierungen. Im Hinblick auf gewan- delte Nutzungs- und Umfeldbedingungen bleibt beim Baudenk- mal auch verschie- dentlich eine „Ver- änderung“ (C) nicht aus. In diesem Abschnitt geht es folglich um den adäquaten Umgang mit Verände- rungsabsichten und baulichen Erfordernissen, welche sich aus Nutzungsansprüchen sowie aus technischen Anforderungen ergeben. In hohem Maße entsteht der Veränderungsdruck aus Bestimmungen und Vorgaben aus anderen Rechtsmaterien beziehungsweise Nor- men auf europäischer und nationaler Ebene. Deshalb ist es eine wesentliche Aufgabe von Standards der Baudenkmalpflege geworden, sich mit diesen Mate- rien auseinander zu setzen und Wege zu einem denk- malgerechten Umgang mit deren Zielvorgaben aufzu- seitlichen Grenzen dieses Bandes auf, die nicht zu über- schreiten sind. Auf diese Weise geben sie einen Einblick in die Denkweise und Methodik der Denkmalpflege. In ihrer Anwendung müssen diese Leitlinien im konkreten Einzelfall – also objektspezifisch und anlassbezogen - mit den jeweiligen Inhalten befüllt werden. Standards der Baudenkmalpflege liefern jene Infor- mationen, die es erleichtern, bereits im Vorfeld einer Maßnahme beziehungsweise eines Projekts ohne Um- wege zu denkmalverträglichen Lösungen zu gelangen. Bei denkmalgeschützten Objekten bieten sie eine gute Grundlage für die Herstellung des Einvernehmens auf der Basis des Denkmalschutzgesetzes. Standards der Baudenkmalpflege nehmen das denk- malrechtliche Verfahren mit seinem Abwägungspro- zess nicht vorweg, aber sie ermöglichen eine Einschätzung, welche Maßnahmen unter be- stimmten Voraussetzun- gen denkmalfachlich vertretbar oder gegebe- nenfalls nicht vertretbar erscheinen. Somit wer- den sie die Abläufe im Planungs- und Entschei- dungsweg vereinfachen. Denkmalpflege kann dadurch nicht „ausge- rechnet“ werden, aber sie kann fachlich und inhaltlich kalkulierbar gemacht werden. Die Standards der Bau- denkmalpflege richten sich grundsätzlich an alle handelnden Perso- nen und Institutionen, die im Rahmen der Er- haltung und Adaptie- rung von historischer Bausubstanz mit denk- malfachlichen Grund- sätzen und Regeln konfrontiert sind oder sich diese Orientierungen zu eigen machen wollen. Zu diesem Personenkreis zählen neben den ObjekteigentümerIn- nen und VertreterInnen der öffentlichen Stellen selbst- verständlich auch PlanerInnen und ProjektantInnen ebenso wie alle Ausführenden in den Baugewerken, im Handwerk, in der Bauforschung, der Restaurierung etc. In fachlicher Hinsicht sind diese Hinweise für den Um- gang mit historischer Bausubstanz immer anwendbar und können auf verschiedenen Handlungsebenen die Werterhaltung von historischen Objekten erleichtern. Soweit Objekte unter Denkmalschutz stehen, können

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