Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

DaheimSein2015_web

SEITE 9 D enkmale erforschen und erfassen, sie schützen und pflegen sowie ihren Wert vermitteln – mit diesen Aufgaben ist das Bundesdenkmalamt (BDA) betraut. Was unter „Denkmalen“ zu verstehen ist, definiert das Denkmalschutzgesetz: „ … von Menschen geschaffene unbewegliche und bewegliche Ge- genstände (einschließlich Überresten und Spuren gestalten- der menschlicher Bearbeitung sowie künstlich errichteter oder gestalteter Bodenformationen) von geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Bedeutung („Denkmale“) […], wenn ihre Erhaltung dieser Bedeutung wegen im öffentlichen Interesse gelegen ist. Diese Bedeu- tung kann den Gegenständen für sich allein zukommen, aber auch aus der Beziehung oder Lage zu anderen Gegen- ständen entstehen. „Erhaltung“ bedeutet Bewahrung vor Zerstörung, Veränderung oder Verbringung ins Ausland.“ Was also im allgemeinen Sprachgebrauch als Denk- mal bezeichnet wird, zum Beispiel Reiterstandbilder und andere zur Erinnerung an Personen, Ereignisse oder Leistungen errichtete Gedenkstätten, macht nur einen kleinen Teil des Aufgabenbereichs des BDA aus. Dagegen ist die Palette der Objekte, die in der Verantwortung des BDA liegen, viel umfassender: Sie reicht von der paläolithischen Siedlung bis zu den Gemeindebauten der Gegenwart, von Kirchen, Klös- tern, Schlössern über Bauernhöfe, Gärten, Glocken, Fabriken, Bürgerhäuser, Lokomotiven, Almhütten bis zu Gemälden, Sammlungen, Autographen oder En- sembles. Aus dieser Fülle filtert das BDA jene Objekte heraus, die „im öffentlichen Interesse“ – so lautet es im Gesetz –, erhalten werden sollen, die also den zu- künftigen Generationen als unverzichtbarer Teil des gesamten kulturellen Erbes zu übergeben sind. Darum geht es, wenn von Unterschutzstellung die Rede ist. In Österreich gibt es dabei keine zeitliche Beschränkung – auch Objekte der jüngeren und jüngsten Vergangen- heit können unter Schutz gestellt werden. Immer stärkere Bedeutung kommt dem Ensemble- schutz zu. Ganze historische Ortsgefüge können in ihrer Einheit als Denkmal wahrgenommen werden. Hier liegt der Denkmalwert nicht nur bei den einzelnen Gebäuden, sondern in ihrer Beziehung zueinander: Als Gesamtheit speichern und bewahren sie Geschichte und Identität. Mit großem allseitigem Engagement ist die Unterschutzstellung von Melk an der Donau als Stadtensemble erfolgreich abge- schlossen worden; die daraus entstandene Publika- tion, erschienen in der BDA-Reihe FOKUS Denkmal, wurde jüngst präsentiert. Die Begründung der Auswahl für den Denkmalschutz ist in Gutachten formuliert und beruht im Wesentlichen auf den wissenschaftlich erarbeiteten Ergebnissen der Denkmalforschung: Nur wer ein Denkmal im Detail kennt, seine Geschichte in Gegenwart und Vergangen- heit begreift, kann es bewerten und denkmalgerecht damit umgehen. Daher ist die Bauforschung, also die präzise Bestandsaufnahme des Gebäudes sowie die Analyse der Bau- und Funktionsgeschichte, als Grund- lage für Entscheidungen bei Eingriffen in die Substanz eines Baudenkmals unverzichtbar. Darüber hinaus ist die Erforschung der Bauikonographie und -ikonologie sowie die Erfassung und Dokumentation der jeweils ver- wendeten Materialien in vielen Fällen eine wesentliche Entscheidungsbasis für die Denkmalpflege. Eines der prominentesten Beispiele dafür ist die Grundlagenarbeit des Forschungsprojektes der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) über die Wiener Hofburg, Schatzhüter TEXT: Renate Holzschuh-Hofer Foto:BDA,Holzschuh-Hofer Denkmale erforschen und erfassen, sie schützen und pflegen sowie deren Wert vermitteln – mit diesen Aufgaben ist das Bundesdenkmalamt (BDA) betraut.

Seitenübersicht