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DaheimSein2015_web

SEITE 13 lenwert ein. Der damals innovative und neuartige Einsatz des Spezialgla- ses Thermolux im Obergeschoß, heu- te besser bekannt unter dem Namen Okalux, stellte bei der Instandset- zung eine große Herausforderung dar. Erst die Lösung dieser Erhal- tungsfragen ermöglichte es, diese Architekturikone der Nachkriegs- geschichte für die Zukunft zu sichern. Die nun erfolgreich abgeschlossenen Arbeiten am 21er-Haus, welches ein vom Belvedere betriebenes Museum, die Wotruba-Stiftung und die Arto- thek des Bundes beherbergt, stellen eine ideale Synthese von vorbild- licher, ambitioniertester Denkmal- pflege und moderner, hochwertiger Architektur dar. „Kann ich ein Aquarell von Oskar Laske, das ich im Dorotheum erworben habe, jederzeit ins Ausland verbringen?“ „Wer erteilt die Genehmi- gung, wenn die Albertina eine Dürer-Zeichnung zu einer Ausstellung nach New York sendet?“ Fragen dieser Art gehören zum Arbeitsalltag der „Abteilung für bewegliche Denkmale – Interna- tionaler Kulturgütertransfer“ im Bundesdenk- malamt (BDA). Die Abteilung nimmt alle Agen- den hinsichtlich der Ausfuhr von beweglichen Kulturgütern wahr: in erster Linie die Bearbei- tung von Ausfuhransuchen für den Export von Kulturgütern in alle Staaten der Welt, aber auch die Prüfung von Kunst- und Kulturobjekten in den heimischen Auktionshäusern; schließlich auch noch vermittelnde Tätigkeiten bei der Rückführung von Kulturgütern, die aus anderen EU-Mitgliedstaaten illegal ausgeführt wurden. Welche Objekte einer Ausfuhrgenehmigung bedürfen, ist in einer Verordnung geregelt, die sich inhaltlich an eine Verordnung der Euro- päischen Union anlehnt. Bei Gemälden liegt die Wertgrenze relativ hoch (150.000,- Euro), archäologische Objekte und Autographen (also Schriftstücke jeder Art) sind hingegen in jedem Fall bewilligungspflichtig, weil die Wertgrenze bei null Euro liegt. Die Verordnungen sowie die Kategorien der Kulturgüter sind auch auf der Website des BDA (www.bda.at) ersichtlich. Die Mitarbeiterinnen der Abteilung für be- wegliche Denkmale bearbeiten jährlich 1.000 bis 1.500 Ausfuhransuchen. Etwa die Hälfte davon betreffen endgültige Ausfuhren aus dem Bereich des Kunst- und Antiquitäten- AUSFUHR VON KULTURGUT „An wen kann ich mich wenden, wenn ich Omas Jugendstil-Kredenz meiner Tochter in der Schweiz schenken möchte?“ BESTIMMUNGEN ZUR Von außen lässt sich kaum ein Unterschied zwischen Vor-der- Restaurierung und Nach-der- Restaurierung feststellen. Text: Ulrike Emberger-Gaisbauer

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