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9.2 ITERU haftet entsprechend Nr. 11 für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Perso- nen. 10. Gewährleistung a) Abhilfe Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. ITERU kann die Ab- hilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. ITERU kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass ITERU eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. b) Minderung des Reisepreises Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert ge- standen haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Man- gel anzuzeigen. c) Kündigung des Vertrages Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet ITERU innerhalb einer angemes- senen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisever- trag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, ITERU erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von ITERU verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet ITERU den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen anteiligen Reisepreis, es sei denn, dass die in Anspruch genommenen Leistungen für ihn ohne Interesse waren. 10.1 Schadensersatz Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den ITERU nicht zu vertreten hat. 11. Beschränkung der Haftung 11.1 Die vertragliche Haftung von ITERU für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit ITERU für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 11.2 Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen ITERU aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vor- satz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung von ITERU bei Sachschäden je Kunde und Reise auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. 11.4 bleibt unberührt, auch soweit die Haftung dort über die vorstehende Beschränkung hinausgeht. 11.3 Ein Schadensersatzanspruch gegen ITERU ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. 11.4 Kommt ITERU die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und dem Montrealer Übereinkommen. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern ITERU in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestim- mungen. Kommt ITERU bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haf- tung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtgesetzes. 11.5 Für Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und die aus- drücklich im fremden Namen vermittelt werden (wie z.B. Nur-Flug, Mietwagen, Ausflüge, Sport- und Kultur- veranstaltungen, etc.) haftet ITERU nur als Vermittler. Die Haftung für Vermittlungsfehler ist entsprechend den vorstehenden unter 11.1 bis 11.4 genannten Grundsätzen beschränkt. 12. Mitwirkungspflicht Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestim- mung mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Fehlt eine örtliche Reiseleitung, sind Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen an den Sitz von ITERU zu richten. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung bzw. Schadensersatz nicht ein. Der Kontakt mit ITERU kann wie folgt aufgenommen werden: ITERU Travel Services GmbH Hohe Leuchte 20, 35037 Marburg Deutschland Telefon +49 (0) 6421 96 86 603 (Deutschland), +20 (0) 1000 30 3006 (Ägypten, nur in engl. Sprache) Telefax +49 (0) 6421 407 590 E-Mail info@iteru.de 13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise gegenüber ITERU geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Abweichend davon sind Gepäckverluste innerhalb von 7 Tagen und Gepäckverspä- tungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung zu melden. Vertragliche Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c-f BGB mit Ausnahme solcher Ansprüche, die auf Ersatz eines Körper oder Gesundheitsschadens wegen eines von ITERU zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf grobes Verschulden von ITERU oder ihrer Erfüllungsgehilfen gestützt sind, verjähren in 12 Mona- ten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisen- de solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem ITERU oder ITERUs Haftpflichtversicherer die Ansprüche schriftlich zurückweist. Andere Ansprüche unterliegen den ge- setzlichen Verjährungsfristen. 14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften ITERU steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unter- richten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. ITERU haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplo- matische Vertretung, auch wenn der Reisende ITERU beauftragt hat, es sei denn, dass ITERU die Verzöge- rung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst ver- antwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung die- ser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch ITERU bedingt sind. 15. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunter- nehmens Nach der EU-VO 2111/2005 ist ITERU verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der aus- führenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförde- rungsleistungen zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinliche Fluggesellschaft zu benennen und der Kunde entsprechend zu informieren, sobald die aus- führende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat ITERU den Kunden unverzüglich hierüber zu informieren. Die Informationen über die ausführende Fluggesellschaft im Sinne der EU-VO 2111/2005 begründen keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der genannten Fluggesellschaft und stellen keine Zusicherung dar, es sei denn, eine entsprechende Zusicherung ergibt sich aus dem Reisever- trag. Soweit es in zulässiger Weise vertraglich vereinbart ist, bleibt dem Veranstalter ein Wechsel der Flug- gesellschaft ausdrücklich vorbehalten. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist unter http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm (den dortigen Links zur jeweils aktuellen Liste folgen) abrufbar und wird Ihnen vor der Buchung auf Wunsch auch über- sandt. 16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. 17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Vertrags- und Rechtsverhältnisse zwischen ITERU und dem Kunden richten sich nach deutschem Recht. Der Reisende kann ITERU nur am Sitz der Gesellschaft verklagen. Für Klagen von ITERU gegen den Reisen- den ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von ITERU maßgebend. Das gilt nicht, falls nicht-abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Be- stimmungen anwendbar sind und dem entgegenstehen. 18. Zusätzliche Bedingungen bei Reisen geschlossener Gruppen Führt ITERU eine Reise ausschließlich für eine geschlossene Gruppe durch, die gegenüber ITERU von einem Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen angemeldet wurde, gelten besondere Haftungsbedin- gungen: a) ITERU haftet nur für die in der Buchungsbestätigung genannten Leistungen gemäß den vorstehenden Ausführungen. b) ITERU haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile, die vom Gruppenauftraggeber bzw. dem Gruppen- verantwortlichen oder einem Mitglied der Gruppe zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Reiseleistungen angeboten werden. Dabei ist es unerheblich von welcher Art diese Zusatzleistungen sind (z.B. von der Gruppe organisierte An- oder Abreise zum im Reisevertrag genannten Abreise- und Rückreiseort, Veranstal- tungen vor, während oder nach der Reise, Organisation von Begegnungen vor, während oder nach der Rei- se, Organisation zusätzlicher Ausflüge inkl. Transport). c) ITERU haftet nicht für allein vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen initiierte Abwei- chungen vom vertraglich festgeschriebenen Reiseprogramm (z.B. Anweisungen an die Leistungsträger vor Ort, Änderungen des vorgesehenen Reiseprogramms, Einfügung zusätzlicher Besichtigungen, Begegnungen oder Unternehmungen anderer Art). d) ITERU ist weiterhin nicht haftbar für Auskünfte oder Zusicherungen des Gruppenauftraggebers bzw. Gruppenverantwortlichen gegenüber dem Kunden. Insbes. ist der Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenver- antwortliche nicht berechtigt, im Namen von ITERU Reisemängel oder Ansprüche auf Rückerstattung des gesamten oder eines anteiligen Reisepreises gegenüber dem Kunden anzuerkennen. Eine Reisemängelan- zeige ist direkt und unmittelbar nach den vorstehenden Ausführungen an ITERU oder einen Repräsentanten von ITERU zu richten. Reiseveranstalter: ITERU Travel Services GmbH Sitz der Gesellschaft: Marburg Rechtsform: GmbH Registergericht: Amtsgericht Marburg, HRB 5539 Geschäftsführer: Sebastian D. Plötzgen Adresse: Hohe Leuchte 20 35037 Marburg * In unseren ARB verwenden wir männliche Formen wie „Kunde“, „Reisender“, „Teilnehmer“, „Gruppenver- antwortlicher“ etc., um der in § 307 BGB geforderten Pflicht zur Klarheit und Verständlichkeit der Formulie- rungen Allgemeiner Geschäftsbedingungen nachzukommen. Wir wollen damit ausschließlich eine einfachere Lesbarkeit unserer Reisebedingungen erreichen und in keinem Fall unsere weibliche Klientel missachten. Stand: Dezember 2013 IT-ARB_DE_12/13 Impressum Dieser Katalog wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch können Fehler nicht ausgeschlossen werden und wir bitten in diesem Fall um Ihr Verständnis. Zudem behält sich die ITERU Travel Services GmbH das Recht vor, ihr Angebot zu überarbeiten, Preise anzupassen sowie einzelne Reisen zu verändern oder aus dem An- gebot heraus zu nehmen. Die Angaben in diesem Katalog entsprechen dem Stand bei Drucklegung im Dezember 2013. Alle früheren Angebote und Preislisten verlieren mit Erscheinen dieses Kataloges ihre Gültigkeit. © 2013 ITERU Travel Services GmbH, Hohe Leuchte 20, 35037 Marburg. Alle Rechte vorbehalten. Bildnachweis: Falafel, Seite 39, Al Jazeera English, CC-BY-SA-2.0 via Wikimedia. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Zustimmung der ITERU Travel Services GmbH. Die Copyrights für die Abbildungen des Kempinski Hotels Soma Bay und The Cascade Golfplatzes liegen bei Kempinski Hotel Soma Bay, Egypt. Alle Abbildungen in diesem Katalog dienen nur der Illustration. Ihr jeweiliges Hotel/Kreuzfahrtschiff , sowie die genaue Auflistung aller Inklusivleistungen entnehmen Sie bitte Ihrem individuellen Angebot. Informationen zu Einreisebestimmungen, Gesundheitshinweisen und Reiseversicherungen erhalten Sie ebenfalls mit Ihrem persönlichen Angebot.

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