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Allgemeine Reisebedingungen Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Sie bitten, die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) der ITERU Travel Services GmbH aufmerksam durchzulesen. Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des Reisevertrages zwischen Ihnen als Reiseteilnehmer/in – nachfolgend „Kunde“ bzw. „Reisender“* genannt – und uns, der ITERU Travel Services GmbH – nachfolgend „ITERU“ bzw. „(Reise-)Veranstalter genannt – als Reiseveranstalter. Unsere ARB ergänzen die Vorschriften über den Pauschalreisevertrag der §§ 651a ff BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV und füllen diese aus. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. 1. Abschluss eines Reisevertrages Mit der Anmeldung bietet der Kunde ITERU den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Wir bitten den Kunden die Anmeldung nach Möglichkeit auf dem von uns vorgesehenen Formular vorzunehmen. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch andere Fernkommunikationsmittel vor- genommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teil- nehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung über- nommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch ITERU zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird ITERU dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von ITERU vor, an das ITERU für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme gegenüber ITERU erklärt. 2. Bezahlung Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Siche- rungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB verlangt werden und erfolgen. Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung fällig, deren Höhe sich aus der im Einzelfall getroffenen Vereinbarung ergibt. Wurde eine solche Vereinbarung nicht getroffen, beträgt die Anzahlung 15% des Reisepreises bzw. mind. 100 Euro oder den gesamten Reisepreis, sofern dieser 100 Euro nicht übersteigt. Weitere Zahlungen werden zu vereinbar- ten Terminen, Restzahlungen bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen (i.d.R. 4 Wochen vor Rei- sebeginn) fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Nummer 7.b) genannten Gründen abgesagt werden kann. Davon abweichend kann der volle Reisepreis auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 75 EUR nicht übersteigt. Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist ITERU nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Num- mer 5.1 zu verlangen. 3. Leistungen und Prospektangaben Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in der dem Rei- severtrag zugrunde liegenden Reisebeschreibung, bzw. in der Reisebestätigung. Die dort enthaltenen Anga- ben sind für ITERU bindend. ITERU behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären, über die der Reisende selbstverständlich informiert wird. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus folgenden Gründen notwendig werden: 1. Aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung der Reisebeschreibung, 2. wenn die vom Kunden gewünschte und in der Reisebeschreibung ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung der Reisebeschreibung verfügbar ist. Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von ITERU ausdrücklich be- stätigt werden. Einzelne Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und die aus- drücklich im fremden Namen vermittelt werden, wie z.B. Nur-Flug, Mietwagen, Ausflüge und sonstige Ver- anstaltungen, sind keine eigenen Leistungen von ITERU. 4. Leistungs- und Preisänderungen 4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisever- trages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von ITERU nicht wider Treu und Glauben her- beigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln be- haftet sind. ITERU verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüg- lich in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleich- wertigen Reise zu verlangen, wenn ITERU eine solche Reise ohne Mehrpreis aus dem eigenen Angebot an- bieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten. 4.2 ITERU bleibt es vorbehalten, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beför- derungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen und die zur Verän- derung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für ITERU vorhersehbar waren. Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treib- stoffkosten, so kann ITERU a) bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen, b) in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen. |Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber ITERU erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat ITERU den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt vom Reisever- trag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn ITERU eine solche Reise ohne Mehrpreis aus dem eigenen Angebot anbieten kann. 4.3 Der Reisende hat die unter 4.1 und 4.2 genannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Ände- rung der Reiseleistung oder des Reisepreises durch ITERU bei diesem geltend zu machen. Diesbezüglich wird Schriftform empfohlen. 5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen 5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei ITERU. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann ITERU Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen fordern. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reise- leistungen. ITERU kann diesen Anspruch auch unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie des gewöhnlich möglichen Erwerbs durch etwaige anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen entspre- chend der nachfolgenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich verein- barten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Die Höhe des von ITERU geforderten Ersatzanspruches beträgt je nach Reiseart: a) Bei Reisen mit internationalen oder nationalen Flügen mit Charter- oder Linienfluggesellschaften (pro Person) bis zum 60. Tag vor Reiseantritt: 15 % des Gesamtpreises, vom 59. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 30 % des Gesamtpreises, vom 29. bis 11. Tag vor Reiseantritt: 45 % des Gesamtpreises, vom 10. bis 4. Tag vor Reiseantritt: 75 % des Gesamtpreises, ab dem 3. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt: 85 % des Gesamtpreises. b) Bei Schiffsreisen ohne internationale oder nationale Flüge mit Charter- oder Linienfluggesellschaften auch wenn diese nur einen Teil der Gesamtreise ausmachen (pro Person) bis zum 60. Tag vor Reiseantritt: 10 % des Gesamtpreises, vom 59. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 25 % des Gesamtpreises, vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Gesamtpreises, vom 14. bis 1. Tag vor Reiseantritt: 75 % des Gesamtpreises, bei Rücktritt am Tag der Abreise und bei Nichtantritt: 85 % des Gesamtpreises. c) Bei Reisen ohne internationale oder nationale Flüge mit Charter- oder Linienfluggesellschaften, die auch keine Schiffsreisen beinhalten (pro Person) bis zum 60. Tag vor Reiseantritt: 10 % des Gesamtpreises, vom 59. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 20 % des Gesamtpreises, vom 29. bis 11. Tag vor Reiseantritt: 35 % des Gesamtpreises, vom 10. bis 4. Tag vor Reiseantritt: 60 % des Gesamtpreises, ab dem 3. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt: 80 % des Gesamtpreises. d) Bei Reisen mit Charter- oder Linienfluggesellschaften mit weniger als 10 Reiseteilnehmern gelten geson- derte Staffelungen der Ersatzansprüche, die aus der jeweiligen Reisebeschreibung zu entnehmen sind. e) Es bleibt ITERU vorbehalten für einzelne Reisen von den vorgenannten Staffelungen abweichende Ersatz- ansprüche zu fordern, soweit ITERU dies in der Reisebeschreibung ausdrücklich vermerkt hat. In jedem Fall bleibt es den Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass ITERU im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind. 5.2 Werden auf Kundenwunsch nach der Buchung der Reise, unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit ste- hende Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart oder -klasse vorgenommen (Umbuchung), ist ITERU berechtigt, die entstehenden Mehrkosten an den Kunden weiterzugeben. Änderungswünsche des Kunden, die später als 60 Tage vor Reisebeginn erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Nummer 5.1 und durch Neuanmeldung durchgeführt werden. 5.3 Bis zum Reisebeginn (unter Berücksichtigung des für die Organisation erforderlichen Zeitraums) kann der Reisende verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisever- trag eintritt. ITERU kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfor- dernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine dritte Person in den Vertrag ein, so haften diese und der Reisende (Anmelder) gegenüber ITERU als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. 6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so wird sich ITERU bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen be- mühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann. 7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter ITERU kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: a) Ohne Einhaltung einer Frist Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört, die sichere Durchführung der Reise behindert oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die so- fortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt ITERU deshalb den Vertrag, so behält ITERU den Anspruch auf den Reisepreis, ITERU muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejeni- gen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genom- menen Leistung erlangt. b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist ITERU verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchfüh- rung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Be- reits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück. 8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefähr- det oder beeinträchtigt, so können sowohl ITERU als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann ITERU für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbrin- genden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist ITERU verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Rei- senden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von beiden Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten den Reisenden zur Last. 9. Haftung des Reiseveranstalters 9.1 ITERU haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: a) Die gewissenhafte Reisevorbereitung, b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, c) die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Reisebeschreibungen angegebenen Reiseleistungen, sofern ITERU nicht gemäß Nummer 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der dort gemachten Angaben erklärt hat, d) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.

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